Wohngeld Weiterleistung beantragen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation nicht stark verbessert hat, können Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Direkt online beantragen:
Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag Wohngeld Mietzuschuss WeiterleistungsantragBeschreibung
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als
- Mietzuschuss oder als
- Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.
Kurztext
- Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten
- Erstantrag wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und kann bei gleichbleibendem Einkommen bis zu 24 Monate bewilligt werden
- Wohngeld wird weiter bewilligt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterleistungsantrag gestellt wird und die Voraussetzungen für die Gewährung weiterhin erfüllt sind
- kann als Mietzuschuss oder bei Wohneigentum als Lastenzuschuss weiter gewährt werden
- Voraussetzung: Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung selbst dafür aufgebracht
- Antrag schriftlich oder online
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
Zuständigkeit
In Kiel wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohngeld im Amt für Wohnen und Grundsicherung. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht zwingend erforderlich. Die Unterlagen können schriftlich eingereicht werden. Die Anträge (Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag und Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag) können Sie auch online beim Serviceportal Schleswig-Holstein stellen, s. Link. Bei Beratungsbedarf empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache.
Fristen
- Sie stellen Ihren Weiterleistungsantrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes. Das Formular können Sie per Post an die für Sie zuständige Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben.
- Die Behörde prüft Ihren Weiterleistungsantrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
- Im Falle einer Weiterbewilligung wird das Wohngeld in der Regel für 12 Monate weiter bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate weiter gewährt werden.
Voraussetzungen
Ihre Einkommensverhältnisse haben sich seit dem Erstantrag nicht stark verbessert.
Welche Fristen muss ich beachten?
In der Regel wird Ihnen das Wohngeld vom Ersten des Monats nach Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraumes an gezahlt. Dafür müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterleistungsantrag bei der Wohngeldstelle stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
Regionale Hinweise
Voraussetzung zur Nutzung der Dienste ist ein Servicekonto auf den GO-Mandanten. Derzeit ist es leider noch nicht möglich das Servicekonto von Schleswig-Holstein zu nutzen. An der Möglichkeit, zukünftig das Servicekonto von Schleswig-Holstein zu nutzen, wird gearbeitet.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Weiterleistung des Wohngelds entweder mit dem entsprechenden Formular Ihrer zuständigen Behörde oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon
Je nach Ihrer Situation legen Sie Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vor. Dazu können zum Beispiel gehören:
- Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Verdienstbescheinigung
- erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen
- aktuelle Bescheide zum Beispiel über:
- Rentenbezüge
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Übergangsgeld
- Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen,
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid
Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:
- Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
- BAföG-Bescheid
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über Renten oder Lebensversicherung
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten
- EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte
- Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:
- Eigentumsnachweis
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
- Nachweis über die Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel
- Fremdmittelbescheinigung
- letzter Zahlungsbeleg
- gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan
- Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Bau oder Modernisierungskosten
- Grundsteuerbescheid oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
- gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung
- Wohnflächenberechnung
- gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld
Rechtsgrundlage
§ 26 Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I)
§ 25 Absatz 1 Satz 2 Wohngeldgesetz (WoGG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld
Weitere Informationen
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Regionale Hinweise
Bitte nutzen Sie vorrangig direkt das Online-Antragsverfahren.
Ansprechpartner
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Tel: +49 431 9012100
Fax: +49 431 62350
E-Mail: wohngeld[at]kiel.de
Wohngeld Buchstabe Aa-Abdo
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5347
Zimmer:
E 320
Wohngeld Buchstabe Abdp-Abel
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5820
Zimmer:
D 533
Wohngeld Buchstabe Abem - Ac
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2354
Zimmer:
D 533
Wohngeld Buchstabe Ad-Ag
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+49 431 901-2304
Zimmer:
D 510
Wohngeld Buchstabe Aha - Ahl
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2351
Zimmer:
E 327
Wohngeld Buchstabe Aha - Ahl
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2351
Zimmer:
E 327
Wohngeld Buchstabe Ahma
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2385
Zimmer:
D 519a
Wohngeld Buchstabe Ahma
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2385
Zimmer:
D 519a
Wohngeld Buchstabe Ahmb - Ahmz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5375
Zimmer:
D 519
Wohngeld Buchstabe Ahn - Ahz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5348
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe Ai - Akk
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-3801
Zimmer:
D 516
Wohngeld Buchstabe Akl - Akz
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+49 431 901-2389
Zimmer:
D 526
Wohngeld Buchstabe Al A - Al K
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5850
Zimmer:
E321
Wohngeld Buchstabe Al L - Al Z
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-3890
Zimmer:
E 313
Wohngeld Buchstabe Al-A - AI-J
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+49 431 901-2390
Zimmer:
E 328
Wohngeld Buchstabe Al-K - Al-Z
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+49 431 901-5373
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe Ala
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+49 431 901-4552
Zimmer:
E 325
Wohngeld Buchstabe Alb - Alf
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+49 431 901-5371
Zimmer:
E 320
Wohngeld Buchstabe Alg - Alh
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+49 431 901-5821
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D 515
Wohngeld Buchstabe Ali
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+49 431 901-2388
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E 316
Wohngeld Buchstabe Alia - Aliz
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+49 431 901-5822
Zimmer:
D 533
Wohngeld Buchstabe Alj - All
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+49 431 901-5376
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E 317
Wohngeld Buchstabe Alm
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+49 431 901-3893
Zimmer:
E 316
Wohngeld Buchstabe Aln - Alr
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+49 431 901-5451
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D 623
Wohngeld Buchstabe Als
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+49 431 901-5308
Zimmer:
D 518
Wohngeld Buchstabe Alt - Alz
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+49 431 901-5804
Zimmer:
D 526
Wohngeld Buchstabe Am
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+49 431 901-5341
Zimmer:
D 515
Wohngeld Buchstabe Ana - Ani
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5384
Zimmer:
E 311
Wohngeld Buchstabe Anj - Anz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2615
Zimmer:
E 315
Wohngeld Buchstabe Ao - Arp
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5339
Zimmer:
E 323
Wohngeld Buchstabe Arq - Arz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2388
Zimmer:
E 316
Wohngeld Buchstabe As
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+49 431 901-5372
Zimmer:
D 515
Wohngeld Buchstabe At - Au
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+49 431 901-5382
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe Av - Az
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+49 431 901-2352
Zimmer:
E 329
Wohngeld Buchstabe Baa - Bak
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+49 431 901-5376
Zimmer:
E 317
Wohngeld Buchstabe Bal - Bh
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+49 431 901-3890
Zimmer:
E 313
Wohngeld Buchstabe Bi - Bom
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+49 431 901-5382
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe Bon - Bz
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+49 431 901-3893
Zimmer:
E 316
Wohngeld Buchstabe C
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+49 431 901-2390
Zimmer:
E 328
Wohngeld Buchstabe Da - Dc
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+49 431 901-2385
Zimmer:
D 519a
Wohngeld Buchstabe Dd - Dz
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+49 431 901-5820
Zimmer:
D 533
Wohngeld Buchstabe E
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+49 431 901-5373
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe F
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Zimmer:
D 515
Wohngeld Buchstabe Ga
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+49 431 901-2390
Zimmer:
E 328
Wohngeld Buchstabe Gb - Gek
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+49 431 901-5820
Zimmer:
D 533
Wohngeld Buchstabe Gel - Gt
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5822
Zimmer:
D 533
Wohngeld Buchstabe Gu - Gz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2328
Zimmer:
E 317
Wohngeld Buchstabe Haa - Hal
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2304
Zimmer:
D 510
Wohngeld Buchstabe Ham - Haz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5308
Zimmer:
D 518
Wohngeld Buchstabe Hb - Heq
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2390
Zimmer:
E 328
Wohngeld Buchstabe Her - Hz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-4552
Zimmer:
E 325
Wohngeld Buchstabe Ia - Ic
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-4552
Zimmer:
E 325
Wohngeld Buchstabe Id - Iz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5850
Zimmer:
E 321
Wohngeld Buchstabe J
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+49 431 901-5850
Zimmer:
E 321
Wohngeld Buchstabe Ka - Kaq
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5373
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe Kar - Kd
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5451
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe Ke
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+49 431 901-3890
Zimmer:
E 313
Wohngeld Buchstabe Kf - Ki
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+49 431 901-5347
Zimmer:
E 320
Wohngeld Buchstabe Kj - Kn
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2328
Zimmer:
E 317
Wohngeld Buchstabe Ko
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+49 431 901-5347
Zimmer:
E 320
Wohngeld Buchstabe Kp - Kz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5804
Zimmer:
D 526
Wohngeld Buchstabe La - Li
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+49 431 901-2351
Zimmer:
E 327
Wohngeld Buchstabe Lo
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+49 431 901-5339
Zimmer:
E 323
Wohngeld Buchstabe Lp - Lz
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+49 431 901-2351
Zimmer:
E 327
Wohngeld Buchstabe Ma - Men
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+49 431 901-2354
Zimmer:
D 533
Wohngeld Buchstabe Meo - Mh
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5348
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe Mi - Mz
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+49 431 901-3885
Zimmer:
E 328
Wohngeld Buchstabe N
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5371
Zimmer:
E 320
Wohngeld Buchstabe Oa - Ol
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5376
Zimmer:
E 317
Wohngeld Buchstabe Om - Oz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5382
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe Pa - Pk
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2388
Zimmer:
E 316
Wohngeld Buchstabe Pl
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2389
Zimmer:
D 526
Wohngeld Buchstabe Pm - Pz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5339
Zimmer:
E 323
Wohngeld Buchstabe Q
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2304
Zimmer:
D 510
Wohngeld Buchstabe Ra - Rd
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2328
Zimmer:
E 317
Wohngeld Buchstabe Re - Rt
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2352
Zimmer:
E 329
Wohngeld Buchstabe Ru - Rz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5347
Zimmer:
E 320
Wohngeld Buchstabe Sa - Sg ohne Sch
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5375
Zimmer:
D 519
Wohngeld Buchstabe Scha - Schq
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+49 431 901-2615
Zimmer:
E 315
Wohngeld Buchstabe Schr - Schwa
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5821
Zimmer:
D 515
Wohngeld Buchstabe Schwb - Schz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5341
Zimmer:
D 515
Wohngeld Buchstabe Sh - Si
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+49 431 901-5307
Zimmer:
E 317
Wohngeld Buchstabe Sj - Ss
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5375
Zimmer:
D 519
Wohngeld Buchstabe Sta - Stq
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-3801
Zimmer:
D 516
Wohngeld Buchstabe Str - Stz
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+49 431 901-2385
Zimmer:
D 519a
Wohngeld Buchstabe Su - Sz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5371
Zimmer:
E 320
Wohngeld Buchstabe T
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5384
Zimmer:
E 311
Wohngeld Buchstabe U
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2389
Zimmer:
D 526
Wohngeld Buchstabe V
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2389
Zimmer:
D 526
Wohngeld Buchstabe Wa
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2385
Zimmer:
D 519a
Wohngeld Buchstabe Wb - Wk
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5372
Zimmer:
D 515
Wohngeld Buchstabe Wl - Wt
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-2385
Zimmer:
D 519a
Wohngeld Buchstabe Wu - Wz
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5348
Zimmer:
D 623
Wohngeld Buchstabe X
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-5820
Zimmer:
D 533
Wohngeld Buchstabe Y
Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld
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+49 431 901-3801
Zimmer:
D 516
Wohngeld Buchstabe Z
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+49 431 901-2304
Zimmer:
D 510
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
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Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
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Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66
Mail: tourismus@rd-tm.de