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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Wohngeld erstmalig oder neu beantragen

Wohngeld erstmalig oder neu beantragen

Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen? Dann können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.



Sie können Wohngeld beantragen, wenn Sie ein niedriges Einkommen oberhalb der Grundsicherung haben und zu einer dieser Personengruppen gehören:

  • Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
  • erwerbstätige Familien, Alleinerziehende und Paare mit niedrigen Einkommen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
  • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt einen BAföG-Anspruch hat
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen

Sie können Wohngeld als

  • Mietzuschuss erhalten. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel:
    • Wohnraum gemietet haben
    • Wohnraum als Untermieterin oder Untermieter bewohnen
    • in einer Einrichtung zum Beispiel für Menschen mit Behinderung leben
  • Lastenzuschuss erhalten, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sind.

In der Regel wird Ihnen das Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen. Danach müssen Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.

Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Bürgergeld
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt

Weiterhin erhalten Personen kein Wohngeld, die eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld
  • Sicherung des Lebensunterhaltes während der Teilnahme am Sonderprogramm "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen Fachkräften aus Europa" (MobiPro-EU)

Dies gilt auch, wenn diese Leistungen Ihnen nur dem Grunde nach zustehen. In diesen Fällen wird die Leistung nur der Höhe nach versagt. Wenn aber in Ihrem Haushalt mindestens ein Haushaltsmitglied nicht berechtigt ist, eine dieser Leistungen zu empfangen, zum Beispiel das Kind einer alleinerziehenden Person oder die Eltern von Studierenden, haben Sie dennoch ein Wohngeldanspruch. Dieser besteht auch, wenn Sie die Leistungen ausschließlich als Darlehen erhalten.

Alle Regionen in Deutschland sind in 7 verschiedene Mietstufen eingeteilt, da die Mietpreise stark variieren. Entsprechend sind die Einkommensobergrenzen für die Wohngeldberechtigung unterschiedlich. Mit einem Wohngeldrechner können Sie vorab berechnen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wenn Sie über ein schwankendes Einkommen verfügen, erstellen Sie eine Einnahme-Prognose auf Basis der vergangenen 12 Monate.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn Sie infolge einer Flutkatastrophe in einen anderen Wohnraum ziehen müssen, weil Ihr bisheriger Wohnraum nicht mehr bewohnbar ist. Dann können Sie Wohngeld auch für Räume beantragen, die nur zum vorübergehenden Wohnen bestimmt sind. Das können zum Beispiel sein:

  • Wohnwagen
  • Hausboote

Notunterkünfte wie Schlafstellen, Schulen oder Turnhallen zählen nicht als Wohnraum. Unterlagen und Nachweise, die möglicherweise zerstört sind, müssen Sie lediglich innerhalb von 6 Monaten nachreichen. Ist Wohnraum unbewohnbar geworden, für den Sie bereits Wohngeld erhalten, wird dieser Bescheid unwirksam.

Kurztext

  • Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten
  • kann als Mietzuschuss oder bei Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt werden
  • Voraussetzung: Wohnraum wird selbst genutzt und die Miete oder Belastung werden selbst aufgebracht
  • wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und kann bei gleichbleibendem Einkommen bis zu 24 Monate bewilligt werden
  • danach ist ein Weiterleistungsantrag notwendig, der spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen ist
  • Sonderregelungen gelten für Opfer von Flutkatastrophen und ähnlichen Katastrophenfällen
  • Antrag schriftlich oder online
  • zuständig: zuständige Wohngeldbehörde

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).

 

Regionale Hinweise

In Kiel wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohngeld im Amt für Wohnen und Grundsicherung. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht zwingend erforderlich. Die Unterlagen können schriftlich eingereicht werden.  Einen Neuantrag (Erstantrag) auf Mietzuschuss oder Lastenzuschuss können Sie auch online beim Serviceportal Schleswig-Holstein stellen, s. Link. Bei Beratungsbedarf empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache. 

 

  • Sie stellen Ihren Antrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes.
  • Das Formular können Sie per Post an die für Sie zuständige Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für 12 Monate gewährt.

Voraussetzungen

Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie als:

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnraum
  • Untermieterin und Untermieter von Wohnraum
  • Bewohnerinnen und Bewohner einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung
  • Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes
  • mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei oder mehr Wohnungen, eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein oder Zweifamilienhauses, in dem Sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann
  • Inhaberinnen und Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist
  • Frauen, die in Frauenhäusern wohnen
  • eine Person, die durch die Obdachlosenbehörde in Obdachlosenunterkünfte oder in Wohnraum Dritter eingewiesen ist

Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss sind Sie als:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer Kleinsiedlung
  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann
  • Inhaberinnen und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes
  • Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung oder auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechtes haben

In allen Fällen müssen Sie den Wohnraum selbst bewohnen und die Kosten hierfür selbst aufbringen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie Wohngeld beantragen möchten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung geprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Antrag auf Wohngeld Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde entweder mit dem entsprechenden Formular oder formlos per Post, E-Mail, Fax oder Telefon

Je nach Ihrer Situation legen Sie Unterlagen vor. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ausweisdokumente von allen Haushaltsmitgliedern
  • Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen
  • Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder, zum Beispiel
    • Gehaltsbescheinigungen
    • Rentenbescheide
    • Kurzarbeitergeld
  • gegebenenfalls Nachweise über
    • Werbungskosten
    • Schwerbehinderung
    • Pflegegrad
  • Nachweise über Transferleistungen von allen Haushaltsmitgliedern, zum Beispiel
    • Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
    • Bescheid über Grundsicherung mit Berechnungsbogen
    • Bescheid über Unterhaltsvorauszahlung vom Jugendamt
  • bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid

Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte

  • Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird

Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie beispielsweise folgende Nachweise:

  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag
  • Fremdmittelbescheinigungen bei noch zu zahlenden Krediten
  • Wohnflächenberechnung

Beantragen Sie Wohngeld, weil Sie von einer Flutkatastrophe betroffen sind, haben Sie 6 Monate Zeit, Unterlagen und Nachweise, die möglicherweise zerstört sind, nachzureichen.

 

Regionale Hinweise

Bei einem Umzug einer Empfängerin oder eines Empfängers von Wohngeld in eine andere Gemeinde muss diese/dieser, wenn innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug ein Antrag auf Wohngeld bei der neuen Wohngeldbehörde gestellt wird, eine Bescheinigung vorlegen, dass sie/er in der früheren Gemeinde kein Wohngeld mehr bezieht oder gar nicht bezogen hat (sogenannte "Negativbescheinigung"). 

 

Wenn ein Antrag auf Wohngeld gestellt wird und die wohngeldberechtigte Person noch für weitere Wohnungen außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs dieser Wohngeldbehörde gemeldet ist, verlangt die Wohngeldbehörde, bei der der Antrag auf Wohngeld gestellt wird, ebenfalls die Vorlage einer Bescheinigung über den Nichtbezug von Wohngeld für diese Wohnungen.

 

Die Negativbescheinigung wird bei einem Umzug von der früher zuständigen Wohngeldbehörde ausgestellt.

 

Wenn die wohngeldberechtigte Person für mehrere Wohnungen gemeldet ist, stellt die Wohngeldbehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die jeweilige Wohnung liegt, die Negativbescheinigung aus.

 

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

 

Regionale Hinweise

Weitere Informationen zu Wohngeld in Kiel und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der verlinkten Webseite der Stadt Kiel. 

 

Sie möchten gerne Ihren Online-Ausweis aktivieren? Das geht ganz einfach über das Personalausweisportal. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post zu Ihnen nach Hause.

 


Ansprechpartner

Stresemannplatz 5 24103 Kiel
Tel: +49 431 9012100 Fax: +49 431 62350 E-Mail: wohngeld[at]kiel.de

Wohngeld Buchstabe Aa-Abdo

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-5347
Zimmer: E 320

Wohngeld Buchstabe Abdp-Abel

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-5820
Zimmer: D 533

Wohngeld Buchstabe Abem - Ac

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2354
Zimmer: D 533

Wohngeld Buchstabe Ad-Ag

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2304
Zimmer: D 510

Wohngeld Buchstabe Aha - Ahl

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2351
Zimmer: E 327

Wohngeld Buchstabe Aha - Ahl

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2351
Zimmer: E 327

Wohngeld Buchstabe Ahma

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2385
Zimmer: D 519a

Wohngeld Buchstabe Ahma

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2385
Zimmer: D 519a

Wohngeld Buchstabe Ahmb - Ahmz

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-5375
Zimmer: D 519

Wohngeld Buchstabe Ahn - Ahz

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Zimmer: D 623

Wohngeld Buchstabe Ai - Akk

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-3801
Zimmer: D 516

Wohngeld Buchstabe Akl - Akz

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Zimmer: D 526

Wohngeld Buchstabe Al A - Al K

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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Zimmer: E321

Wohngeld Buchstabe Al L - Al Z

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Zimmer: E 313

Wohngeld Buchstabe Al-A - AI-J

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Zimmer: E 328

Wohngeld Buchstabe Al-K - Al-Z

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Zimmer: D 623

Wohngeld Buchstabe Ala

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Zimmer: E 325

Wohngeld Buchstabe Alb - Alf

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Wohngeld Buchstabe Alg - Alh

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Wohngeld Buchstabe Ali

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Wohngeld Buchstabe Alia - Aliz

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Wohngeld Buchstabe Alj - All

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Wohngeld Buchstabe Alm

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Wohngeld Buchstabe Aln - Alr

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Zimmer: D 623

Wohngeld Buchstabe Als

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Zimmer: D 518

Wohngeld Buchstabe Alt - Alz

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Zimmer: D 526

Wohngeld Buchstabe Am

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Zimmer: D 515

Wohngeld Buchstabe Ana - Ani

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Zimmer: E 311

Wohngeld Buchstabe Anj - Anz

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Zimmer: E 315

Wohngeld Buchstabe Ao - Arp

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Zimmer: E 323

Wohngeld Buchstabe Arq - Arz

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Zimmer: E 316

Wohngeld Buchstabe As

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Zimmer: D 515

Wohngeld Buchstabe At - Au

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Zimmer: D 623

Wohngeld Buchstabe Av - Az

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Zimmer: E 329

Wohngeld Buchstabe Baa - Bak

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Zimmer: E 317

Wohngeld Buchstabe Bal - Bh

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Zimmer: E 313

Wohngeld Buchstabe Bi - Bom

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Zimmer: D 623

Wohngeld Buchstabe Bon - Bz

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Wohngeld Buchstabe C

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Wohngeld Buchstabe Da - Dc

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Zimmer: D 519a

Wohngeld Buchstabe Dd - Dz

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Zimmer: D 533

Wohngeld Buchstabe E

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Zimmer: D 623

Wohngeld Buchstabe F

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Zimmer: D 515

Wohngeld Buchstabe Ga

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Zimmer: E 328

Wohngeld Buchstabe Gb - Gek

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Zimmer: D 533

Wohngeld Buchstabe Gel - Gt

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+49 431 901-5822
Zimmer: D 533

Wohngeld Buchstabe Gu - Gz

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+49 431 901-2328
Zimmer: E 317

Wohngeld Buchstabe Haa - Hal

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+49 431 901-2304
Zimmer: D 510

Wohngeld Buchstabe Ham - Haz

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+49 431 901-5308
Zimmer: D 518

Wohngeld Buchstabe Hb - Heq

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+49 431 901-2390
Zimmer: E 328

Wohngeld Buchstabe Her - Hz

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Zimmer: E 325

Wohngeld Buchstabe Ia - Ic

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Zimmer: E 325

Wohngeld Buchstabe Id - Iz

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Zimmer: E 321

Wohngeld Buchstabe J

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Zimmer: E 321

Wohngeld Buchstabe Ka - Kaq

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+49 431 901-5373
Zimmer: D 623

Wohngeld Buchstabe Kar - Kd

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+49 431 901-5451
Zimmer: D 623

Wohngeld Buchstabe Ke

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Zimmer: E 313

Wohngeld Buchstabe Kf - Ki

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+49 431 901-5347
Zimmer: E 320

Wohngeld Buchstabe Kj - Kn

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+49 431 901-2328
Zimmer: E 317

Wohngeld Buchstabe Ko

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+49 431 901-5347
Zimmer: E 320

Wohngeld Buchstabe Kp - Kz

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+49 431 901-5804
Zimmer: D 526

Wohngeld Buchstabe La - Li

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+49 431 901-2351
Zimmer: E 327

Wohngeld Buchstabe Lo

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+49 431 901-5339
Zimmer: E 323

Wohngeld Buchstabe Lp - Lz

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+49 431 901-2351
Zimmer: E 327

Wohngeld Buchstabe Ma - Men

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+49 431 901-2354
Zimmer: D 533

Wohngeld Buchstabe Meo - Mh

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+49 431 901-5348
Zimmer: D 623

Wohngeld Buchstabe Mi - Mz

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+49 431 901-3885
Zimmer: E 328

Wohngeld Buchstabe N

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+49 431 901-5371
Zimmer: E 320

Wohngeld Buchstabe Oa - Ol

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+49 431 901-5376
Zimmer: E 317

Wohngeld Buchstabe Om - Oz

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+49 431 901-5382
Zimmer: D 623

Wohngeld Buchstabe Pa - Pk

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+49 431 901-2388
Zimmer: E 316

Wohngeld Buchstabe Pl

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+49 431 901-2389
Zimmer: D 526

Wohngeld Buchstabe Pm - Pz

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-5339
Zimmer: E 323

Wohngeld Buchstabe Q

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+49 431 901-2304
Zimmer: D 510

Wohngeld Buchstabe Ra - Rd

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+49 431 901-2328
Zimmer: E 317

Wohngeld Buchstabe Re - Rt

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2352
Zimmer: E 329

Wohngeld Buchstabe Ru - Rz

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+49 431 901-5347
Zimmer: E 320

Wohngeld Buchstabe Sa - Sg ohne Sch

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-5375
Zimmer: D 519

Wohngeld Buchstabe Scha - Schq

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2615
Zimmer: E 315

Wohngeld Buchstabe Schr - Schwa

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+49 431 901-5821
Zimmer: D 515

Wohngeld Buchstabe Schwb - Schz

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+49 431 901-5341
Zimmer: D 515

Wohngeld Buchstabe Sh - Si

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+49 431 901-5307
Zimmer: E 317

Wohngeld Buchstabe Sj - Ss

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+49 431 901-5375
Zimmer: D 519

Wohngeld Buchstabe Sta - Stq

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+49 431 901-3801
Zimmer: D 516

Wohngeld Buchstabe Str - Stz

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2385
Zimmer: D 519a

Wohngeld Buchstabe Su - Sz

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+49 431 901-5371
Zimmer: E 320

Wohngeld Buchstabe T

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+49 431 901-5384
Zimmer: E 311

Wohngeld Buchstabe U

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2389
Zimmer: D 526

Wohngeld Buchstabe V

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2389
Zimmer: D 526

Wohngeld Buchstabe Wa

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+49 431 901-2385
Zimmer: D 519a

Wohngeld Buchstabe Wb - Wk

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-5372
Zimmer: D 515

Wohngeld Buchstabe Wl - Wt

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-2385
Zimmer: D 519a

Wohngeld Buchstabe Wu - Wz

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-5348
Zimmer: D 623

Wohngeld Buchstabe X

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-5820
Zimmer: D 533

Wohngeld Buchstabe Y

Mitarbeiter Amt für Wohnen und Grundsicherung, Bereich Wohngeld

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+49 431 901-3801
Zimmer: D 516

Wohngeld Buchstabe Z

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+49 431 901-2304
Zimmer: D 510


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

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