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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Am Nord-Ostsee-Kanal

Bevölkerungsschutz

Bevölkerungsschutz

Bevölkerungsschutz ist die zusammenfassende Bezeichnung für Katastrophenschutz und Zivilschutz.

Der Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren, die nicht aus eigener Kraft abzuwehren sind, ist eine der vornehmsten Aufgaben des Staates. Für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall ist nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes (GG) ausschließlich der Bund zuständig. Die Aufgaben des Zivilschutzes sind im Zivilschutzgesetz geregelt.

Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Während der Katastrophenschutz ein nach Landesrecht organisiertes System der Gefahrenabwehr und Hilfeleistung bei außergewöhnlichen Schadensereignissen ist, wird nach dem Zivilschutzgesetz das für den Katastrophenschutz in den Ländern vorgesehene Potenzial in seiner Gesamtheit in die Zivilschutzplanung eingebunden.

Die Begriffe „Katastrophenschutz“ und „Zivilschutz“ bezeichnen keine eigenständige Organisation, sondern nur unterschiedliche Aufgaben der Gefahrenabwehr. Länder und Bund bedienen sich zu ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung aufgrund besonderer Gesetze der gesamten vorhandenen personellen und sächlichen Ressourcen.

Bei einem großflächigen Stromausfall oder einer Krisensituation, in der Telefon und Internet ausfallen, gibt es in Schleswig-Holstein Notfall-Infopunkte, um wichtige Informationen zu erhalten und Hilfe anzufordern. In Rendsburg sind dies

  • das Neue Rathaus (Am Gymnasium 4),
  • die Mehrzweckhalle Mastbrook (Ostlandstraße 46),
  • die Schule Rotenhof (Ahlmannstraße 6-8) und
  • die Schule Nobiskrug (Nobiskrüger Allee 116).

Ein fünfter Notfall-Infopunkt für den Bereich südlich des Nord-Ostsee-Kanals wird in Kooperation mit der Gemeinde Westerrönfeld in der Tingleffhalle errichtet.

Alle vier Notfall-Infopunkte in Rendsburg werden zunächst in der Ausbaustufe „Mindestanforderung“ ausgestattet sein. Diese umfasst eine durchgängige Besetzung, die Entgegennahme und Weiterleitung von Notfallmeldungen über den Digitalfunk, die Weitergabe von verfügbaren Informationen und Handlungsempfehlungen an die Bevölkerung, die Organisation und Koordination von Spontanhelferinnen und -helfern, ein „Schwarzes Brett“ zur Organisation der Selbsthilfe der Bevölkerung, eine dauerhafte minimale Beleuchtung, eine dauerhafte Beschilderung, einen dauerhaft sichergestellten Funkbetrieb sowie die barrierefreie Erreichbarkeit. Für das Neue Rathaus ist die Erweiterung zu einer weiteren Ausbaustufe geplant. Hier wird es dann auch eine Notstromversorgung geben.

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).

Weitere Informationen zum Zivil- und Bevölkerungsschutz gibt es auf den Internetseiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie in den hier aufgelisteten Broschüren, die zum Download bereitstehen.

Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10
Mail: info@rd-tm.de

Rendsburg Information

Altstädter Markt 17
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66
Mail: tourismus@rd-tm.de

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