Wohnsitz Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Regionale Hinweise
Bitte wenden Sie sich an den Schnellschalter im Rathaus.
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Bei einer verspäteten Abmeldung kann es zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeldverfahren kommen.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Regionale Hinweise
Es ist eine Meldung durch Abgabe des ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Meldescheines (amtlicher Vordruck) vorzunehmen. Ebenfalls muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, können Sie jemanden bevollmächtigen oder die Unterlagen per Post zusenden. Zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen ist hier die Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses unerlässlich.
Bei Abmeldung per Post kann die Abmeldebestätigung dann aber nur an eine Adresse in Deutschland geschickt werden.
Weitere Informationen
Zur Abmeldung Ihrer Wohnung können Sie die folgenden Fomulare nutzen.
verwandte Vorgänge
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte
- Zerlegungsvermessung veranlassen
Ansprechpartner
Amrumring 2
24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904
E-Mail: ema[at]kiel.de
2742 Arbeitsgruppenleitung
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt
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+49 431 901-2742
2706 Arbeitsgruppenleitung
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt
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+49 431 901-2706
909 Interne Rückfragenummer
Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt
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+49 431 901-909
+49 431 9001-64479
ema[at]kiel.de
Fleethörn 9
24103 Kiel
Tel: +49 431 901-900
Fax: +49 431 901-62716
E-Mail: ema[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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