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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Wohnsitz Abmeldung

Wohnsitz Abmeldung

Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Kurztext

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

 

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

 

Regionale Hinweise

Bitte wenden Sie sich an den Schnellschalter im Rathaus.

 

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

 

Bei einer verspäteten Abmeldung kann es zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeldverfahren kommen.

 

Bestätigung des Wohnungsgebers

 

Regionale Hinweise

Es ist eine Meldung durch Abgabe des ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Meldescheines (amtlicher Vordruck) vorzunehmen. Ebenfalls muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.


Sollten Sie nicht persönlich erscheinen können, können Sie jemanden bevollmächtigen oder die Unterlagen per Post zusenden. Zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen ist hier die Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses unerlässlich.

 

Bei Abmeldung per Post kann die Abmeldebestätigung dann aber nur an eine Adresse in Deutschland geschickt werden.

 

 

Zur Abmeldung Ihrer Wohnung können Sie die folgenden Fomulare nutzen.

 


Ansprechpartner

Amrumring 2 24107 Kiel
Tel: +49 431 901-904 E-Mail: ema[at]kiel.de

2742 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2742

2706 Arbeitsgruppenleitung

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-2706

909 Interne Rückfragenummer

Mitarbeiter Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

Kontakt herunterladen
+49 431 901-909
+49 431 9001-64479
ema[at]kiel.de


Fleethörn 9 24103 Kiel
Tel: +49 431 901-900 Fax: +49 431 901-62716 E-Mail: ema[at]kiel.de Web: www.kiel.de/terminvereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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