Parkausweis für Bewohner/innen
Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.
Beschreibung
In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde)
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).
Regionale Hinweise
Nach § 118b Landesverwaltungsgesetz ist der letzte Bewohner*innenparkausweis zum Tausch eines neuen zwingend vorzulegen.
Bei Verlust ist eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Rechtsgrundlage
§ 45 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 45 Absatz 1b Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 45 Absatz 1b Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Absatz 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Gebühren-Nr. 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weitere Informationen
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Regionale Hinweise
Parkausweise erhalten Bewohner*innen Kiel in der Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel ohne Termin. Diese Leistung wird zur Zeit von der Zulassungsstelle übernommen. Melden Sie sich dafür bitte an der Information im Erdgeschoss. Ein Termin ist nicht erforderlich, aber etwas Wartezeit.
Bei der Vorlage eines Reisepasses muss gleichzeitig eine Meldebescheinigung vorgelegt werden. Ist eine Ummeldung an den aktuellen Wohnsitz noch nicht erfolgt (z.B. aufgrund der Bearbeitungszeit innerhalb der Stadtverwaltung) benötigen wir von Ihnen entweder eine meldebehördliche Registrierung "Online-Ummeldung" oder optional die Wohnungsgeberbestätigung.
Ansprechpartner
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2700
Fax: +49 431 901-62022
E-Mail: kfz-zulassung[at]kiel.de
Web: www.behoerden-serviceportal.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40191.lba&oeId=L100012.OE.268080645&leistungId=99036012023000&p=010020
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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