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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung



Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

 

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Regionale Hinweise

Die Höhe der Gebühren erhalten Sie auf Anfrage!

 

In Kiel kann ein formloser Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung gestellt werden. Bei Antragstellung ist die Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten nach § 33 c  Abs. 1 GewO vorzulegen.

 

§ 33c Gewerbeordnung (GewO)

Verwaltungsgebührenverordnung (VerwGebVO)

 

Regionale Hinweise

Die Geräte dürfen erst nach Erteilung der Geeignetheitsbescheinigung aufgestellt werden.

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0 Fax: +49 431 530550-99 E-Mail: info[at]ea-sh.de Web: www.ea-sh.de



Tel: +49 431 901-2067 Fax: +49 431 901-742067 E-Mail: bordellaufsicht[at]kiel.de

Postanschrift: Fabrikstraße 8-10 24103 Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

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