Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

Richtlinie der Stadt Rendsburg für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände

Richtlinie der Stadt Rendsburg für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände

Allgemeines Ortsrecht


Satzungen & Verordnungen

Richtlinie der Stadt Rendsburg für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände

erlassen am: 10.09.2025 | i.d.F.v.: 24.09.2025 | gültig ab: 01.11.2025 | Bekanntmachung am: 01.11.2025

1. Voraussetzung

Die Stadt Rendsburg gewährt im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinie Vereinen, Verbänden und gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen, die nachweislich mildtätige oder gesellschaftlich relevante Tätigkeiten ausüben und ihren Sitz in Rendsburg haben auf Antrag für Veranstaltungen und Ausflugsfahrten gem. Ziffer 3 dieser Richtlinie einen Zuschuss.


2. Antragsstellung

Zuschüsse sind schriftlich bei der Stadt Rendsburg -Die Bürgermeisterin-, Am Gymnasium 4, 24768 Rendsburg, zu beantragen.

Es ist die Höhe der beantragten Mittel und die Bankverbindung des Antragstellers zu benennen. Die Gesamtfinanzierung der Veranstaltung gem. Ziffer 3 ist darzustellen und der Antrag zu begründen.

Bei erstmaliger Antragstellung durch einen Verein, einen Verband oder einer Organisation sind nach Anforderung zusätzlich die aktuelle Vereinssatzung oder sonstige konstitutionelle Unterlagen vorzulegen.

Anträge müssen 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung oder Maßnahme eingereicht werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie besteht nicht.


3. Bewilligungsverfahren

Die Zuschüsse werden durch schriftlichen Bescheid bewilligt.

Eine Entscheidung über die Zuschüsse erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und können nur berücksichtigt werden, wenn Mittel im Haushalt der Stadt Rendsburg zur Verfügung stehen, über sie wird in der Reihenfolge des Eingangs entschieden.

Die Stadt fördert die für Rendsburger Bürgerinnen und Bürger durchgeführten Veranstaltungen und Fahrten wie folgt:

1. Veranstaltungen

Für besondere Darbietungen werden für entstehende vertretbare Kosten (Honorare für Vorträge o. ä.) Zuschüsse bis zur Höhe von 110,00 € jährlich gewährt.

2. Ausflugsfahrten

Für Ausflugsfahrten werden Zuschüsse in Höhe von 40 % der vertretbaren Fahrtkosten, höchstens jedoch 130,00 € jährlich gewährt.

3. Ausflugsfahrten mit Veranstaltungen

Bei Ausflugsfahrten mit besonderen Darbietungen (Theater o. ä.) können Zuschüsse gem. Ziffer 1 und 2 gleichzeitig gewährt werden, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 240,00 € jährlich.

4. Sonstige Zuschüsse

Neben den in Ziffer 1-3 aufgeführten Zuschüssen können auch andere Angebote bis zu einem Betrag von 240,-€ jährlich bezuschusst werden, sofern sie besonders begründet sind.


4. Verwendungsnachweis

Die Fördermittel sind ausschließlich für die im Antrag genannten Zwecke zu verwenden.

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Nachweis über die Verwendung der Mittel bis zum 31.März des Folgejahres vorzulegen.


5. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Die bisherige Richtline tritt damit außer Kraft.

Rendsburg, den 24. September 2025
Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin-

gez. Janet Sönnichsen

Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin


Zurück zur Auswahl
https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/politik/ortsrecht/pdf/richtlinie-der-stadt-rendsburg-fuer-die-gewaehrung-von-zuschuessen-an-vereine-und-verbaende-297635082/tt_content%7C3113/locallaw.pdf?cHash=f9bfbf7280193106760b6fb4fd803712

Nach oben

Ortsrecht Teil B zum Download

Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10
Mail: info@rd-tm.de

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66
Mail: tourismus@rd-tm.de

Öffnungszeiten Terminbuchung