Richtlinie der Stadt Rendsburg für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände
Allgemeines Ortsrecht
Satzungen & Verordnungen
Richtlinie der Stadt Rendsburg für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände
erlassen am: 10.09.2025 | i.d.F.v.: 24.09.2025 | gültig ab: 01.11.2025 | Bekanntmachung am: 01.11.2025
1. Voraussetzung
Die Stadt Rendsburg gewährt im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinie Vereinen, Verbänden und gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen, die nachweislich mildtätige oder gesellschaftlich relevante Tätigkeiten ausüben und ihren Sitz in Rendsburg haben auf Antrag für Veranstaltungen und Ausflugsfahrten gem. Ziffer 3 dieser Richtlinie einen Zuschuss.
2. Antragsstellung
Zuschüsse sind schriftlich bei der Stadt Rendsburg -Die Bürgermeisterin-, Am Gymnasium 4, 24768 Rendsburg, zu beantragen.
Es ist die Höhe der beantragten Mittel und die Bankverbindung des Antragstellers zu benennen. Die Gesamtfinanzierung der Veranstaltung gem. Ziffer 3 ist darzustellen und der Antrag zu begründen.
Bei erstmaliger Antragstellung durch einen Verein, einen Verband oder einer Organisation sind nach Anforderung zusätzlich die aktuelle Vereinssatzung oder sonstige konstitutionelle Unterlagen vorzulegen.
Anträge müssen 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung oder Maßnahme eingereicht werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen nach dieser Richtlinie besteht nicht.
3. Bewilligungsverfahren
Die Zuschüsse werden durch schriftlichen Bescheid bewilligt.
Eine Entscheidung über die Zuschüsse erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und können nur berücksichtigt werden, wenn Mittel im Haushalt der Stadt Rendsburg zur Verfügung stehen, über sie wird in der Reihenfolge des Eingangs entschieden.
Die Stadt fördert die für Rendsburger Bürgerinnen und Bürger durchgeführten Veranstaltungen und Fahrten wie folgt:
1. Veranstaltungen
Für besondere Darbietungen werden für entstehende vertretbare Kosten (Honorare für Vorträge o. ä.) Zuschüsse bis zur Höhe von 110,00 € jährlich gewährt.
2. Ausflugsfahrten
Für Ausflugsfahrten werden Zuschüsse in Höhe von 40 % der vertretbaren Fahrtkosten, höchstens jedoch 130,00 € jährlich gewährt.
3. Ausflugsfahrten mit Veranstaltungen
Bei Ausflugsfahrten mit besonderen Darbietungen (Theater o. ä.) können Zuschüsse gem. Ziffer 1 und 2 gleichzeitig gewährt werden, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 240,00 € jährlich.
4. Sonstige Zuschüsse
Neben den in Ziffer 1-3 aufgeführten Zuschüssen können auch andere Angebote bis zu einem Betrag von 240,-€ jährlich bezuschusst werden, sofern sie besonders begründet sind.
4. Verwendungsnachweis
Die Fördermittel sind ausschließlich für die im Antrag genannten Zwecke zu verwenden.
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Nachweis über die Verwendung der Mittel bis zum 31.März des Folgejahres vorzulegen.
5. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Die bisherige Richtline tritt damit außer Kraft.
Rendsburg, den 24. September 2025
Stadt Rendsburg – Die Bürgermeisterin-
gez. Janet Sönnichsen
Janet Sönnichsen
Bürgermeisterin
Ortsrecht Teil B zum Download
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01_1_a_Hauptsatzung.pdf 142 KB
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01_1_b_Zustaendigkeitsordnung_zur_Hauptsatzung.pdf 81 KB
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01_2_Geschaeftsordnung_Ratsversammlung.pdf 125 KB
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01_3_Richtlinen_Ehrenpreis.pdf 56 KB
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E__1_Betriebssatzung_Abwasser.pdf 283 KB
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E__2_Abwasserbeseitigungssatzung.pdf 331 KB
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E__3_Beitrags-_und_Gebuehrensatzung_Abwasser.pdf 273 KB
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E__5_Friedhofsordnung.pdf 179 KB
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E__6_Betriebssatzung_Umwelt-_und_Technikhof.pdf 2 MB
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E__11_Gebuehrensatzung_Friedhof.pdf 2 MB
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III_1_1_Parkgebuehren_Tarifordnung.pdf 104 KB
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III_1_3_Kostenerstattungssatzung.pdf 122 KB
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III_1_4_Ausbaubeitragssatzung.pdf 176 KB
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III_1_6_Erschliessungsbeitragssatzung.doc.pdf 96 KB
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III_1_7_Stellplatzabloesesatzung.pdf 126 KB
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III_4_1_Gestaltungssatzung_Innenstadt.pdf 478 KB
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III_4_6_Sanierungssatzung_Rendsburger_Altstadt.pdf 769 KB
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III_4_7_Besonderes_Vorkaufsrecht_Kronwerker_Moor.pdf 1,001 KB
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III_4_8_Besonderes_Vorkaufsrecht_Feuerwache.pdf 740 KB
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III_6_1_Sondernutzungssatzung.pdf 102 KB
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III_6_2_Richtlinien_zur_Sondernutzungssatzung_17.08.2021.pdf 108 KB
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III_6_3_Hafensatzung.pdf 122 KB
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III_6_4_Anlage1_zur_Hafenentgeltordnung.pdf 74 KB
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III_6_4_Hafenentgeltordnung.pdf 117 KB
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III_6_5_Feuerwehrgebuehrensatzung.pdf 133 KB
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III_6_6_Stadtverordnung_verkaufsoffene_Sonntage.pdf 59 KB
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III_6_7_Parkgebuehrenverordnung.pdf 370 KB
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III_6_8_Hafenbenutzungsordnung.pdf 241 KB
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II_1_1_Spielgeraetesteuersatzung.pdf 164 KB
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II_1_2_Hundesteuersatzung.pdf 119 KB
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II_1_3_Strassenreinigungs-_und_Gebuehrensatzung.pdf 241 KB
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II_1_4_Entschaedigungssatzung_Ehrenamt.pdf 80 KB
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II_1_5_Hebesatzsatzung.pdf 12 KB
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II_2-1__Verwaltungsgebuehrensatzung.pdf 179 KB
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II_4__1_Kulturfoerderrichtlinie.pdf 80 KB
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Inhaltsverzeichnis_Teil_B.pdf 118 KB
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I_1_10_Foerdergrundsaetze_fuer_Jugendpflegefahrten.pdf 14 KB
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I_1_11_Archivbenutzungssatzung.pdf 130 KB
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I_1_12_Archivgebuehrensatzung.pdf 142 KB
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I_1__1_Benutzungsordnung_Provianthaus.pdf 706 KB
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I_1__2_Entgeltordnung_Provianthaus.pdf 110 KB
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I_1__3_Entgeltordnung_Museen_im_Kulturzentrum.pdf 93 KB
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I_1__5_Satzung_Bildung_eines_Seniorenrates.pdf 108 KB
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I_1__7_Satzung_Obdachlosenunterkuenfte.pdf 27 KB
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I_1__8_Satzung_Hospital_zum_Heiligen_Geist.pdf 83 KB
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I_1__9_Satzung_fuer_Menschen_mit_Behinderung.pdf 72 KB
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I_3_16_Offene_Kinder-_und_Jugendarbeit.pdf 27 KB
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I_3_17_Satzung_fuer_die_Kindertagesstaetten_in_Traegerschaft_der_Stadt_Rendsburg.pdf 4 MB
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I_3_18_Gebuehrensatzung_Kindertagesstaetten.pdf 2 MB
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I_3_19_Richtlinie_ueber_die_Beteiligung_von_Jugendlichen.pdf 77 KB
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I_3__1__Sportstaettenordnung.pdf 78 KB
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I_3__2_Satzung_Nutzung_Schulraeume_und_Hallen.pdf 26 KB
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I_3__3_Benutzungs_und_Gebuehrensatzung_Stadtbuecherei.pdf 96 KB
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I_3__6_Richtlinie_zur_Foerderung_von_Betreuungsangeboten_in_der_Primarstufe.pdf 95 KB
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I_3__7_Entgeltordnung_Mehrzweckhalle_Mastbook.pdf 18 KB
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I_3__9_Entgeltordnung_Nordmarkhalle_und_Willy_Brandt_Platz.pdf 117 KB
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I_3__10_Benutzungsordnung_fuer_die_Nordmarkhalle__u_den_Willy_Brandt_Platz.pdf 91 KB
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I_3__14_Buergerschaftliche_Begegnungen_Partner-_und_Freundschaftskommunen.pdf 111 KB
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