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Benutzungsordnung für die Begegnungsstätte Provianthaus der Stadt Rendsburg

Benutzungsordnung für die Begegnungsstätte Provianthaus der Stadt Rendsburg

Allgemeines Ortsrecht


Satzungen & Verordnungen

Benutzungsordnung für die Begegnungsstätte Provianthaus der Stadt Rendsburg

erlassen am: 26.10.2020 | i.d.F.v.: 07.10.2021 | gültig ab: 01.01.2021

Nach Beschlussfassung des Sozialausschusses vom 26. Oktober 2020 wird nachfolgende Benutzungsordnung erlassen:


§ 1 Ziele

Die Stadt Rendsburg unterhält die Begegnungsstätte Provianthaus vorrangig für eine offene Begegnungsarbeit, in der Angebote zur Kommunikation, Freizeitgestaltung und Weiterbildung unterbreitet werden und generationsübergreifende Aktivitäten stattfinden.


§ 2 Verwaltung

Die Verwaltung der Begegnungsstätte obliegt dem für Begegnungsstätten zuständige Fachdienst.


§ 3 Benutzer

1.

Die Begegnungsstätte soll im Rahmen der Zielsetzung des § 1 genutzt werden.

2.

Eine Vergabe der Begegnungsstätte ist vorgesehen an Vereine und Verbände der Wohlfahrtspflege und der Kirchen, sowie von der Stadt Rendsburg anerkannte Seniorenvereinigungen. Andere Gruppen, Vereine und Privatpersonen können die Begegnungsstätte nutzen, soweit ihre Veranstaltungen sich mit den in § 1 genannten Zielen vereinbaren lassen.

Nutzungen, die zu Störungen im Tagesablauf führen, sind nicht zulässig.

3.

Über die Vergabe der Räume entscheidet der für Begegnungsstätten zuständige Fachdienst.


§ 4 Benutzungszeiten

Die Benutzung der Begegnungsstätte ist grundsätzlich möglich von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. Ober Verlängerungen entscheidet der für die Begegnungsstätte zuständige Fachdienst.


§ 5 Benutzungsentgelt

Die Höhe des Benutzungsentgelts ist in der Entgeltordnung für die Begegnungsstätte Provianthaus der Stadt Rendsburg festgesetzt.


§ 6 Reinigung

1.

Nach alien Veranstaltungen in der Begegnungsstätte hat der Veranstalter die ihm überlassenen Räume unverzüglich besenrein zu übergeben.

2.

Der Veranstalter hat darüber hinaus bei einer etwaigen Küchennutzung für eine unverzügliche, einwandfreie Reinigung der Küche und des benutzten Geschirrs zu sorgen.

3.

Nach übermäßiger Verunreinigung und nicht ordnungsgemäßer besenreiner Übergabe der Räume kann eine weitere Vergabe an den/die Benutzerin durch den für Begegnungsstätten zuständige Fachdienst ausgeschlossen werden. Die Kosten für die Reinigung sind von dem/der Nutzer/-in zu tragen.


§ 7 Nutzung der Räume

1.

Die Nutzer/-innen haben die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln.

2.

Etwaige Beschädigungen sind unverzüglich dem für Begegnungsstätten zuständige Fachdienst zu melden.

3.

Das Rauchen in der Begegnungsstätte ist nicht zulässig.

4.

Die Nutzer/-innen müssen während der Veranstaltungen für ausreichende Belüftung sorgen. Nach der Nutzung sind Fenster und Türen zu schließen.

5.

Ausgehändigte Transponder sind unverzüglich nach der Nutzung zurückzugeben.


§ 8 Haftung

Veranstalter/-innen und Benutzer/-innen haften für Beschädigungen jeglicher Art an den ihnen überlassenen Einrichtungsgegenständen und des Geschirrs. Die Beseitigung verursachter Schäden erfolgt auf ihre Kosten.


§ 9 ln-Kraft-Treten

Die Benutzungsordnung für die Begegnungsstätte Provianthaus tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung für die Begegnungsstätte Grüne Straße vom 7. Dezember 2004 außer Kraft.

Rendsburg, den 07.10.2021

Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin

gez. Janet Sönnichsen

Bürgermeisterin


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https://www.rendsburg.de/politik-verwaltung/politik/ortsrecht/pdf/benutzungsordnung-fuer-die-begegnungsstaette-provianthaus-der-stadt-rendsburg-267196263/tt_content%7C3113/locallaw.pdf?cHash=f9bfbf7280193106760b6fb4fd803712

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