Wohngeld
Wohngeld kann als Mietzuschuss oder für das selbst genutzte Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt werden.
Beschreibung
Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Größe des Haushaltes, das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushaltes und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Die wohngeldrelevante Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungseinrichtungen.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, zum Beispiel bei Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld.
Online-Wohngeldantrag
In vielen Wohngeldbehörden in Schleswig-Holstein können Wohngeldanträge auch online gestellt werden.
Regionale Hinweise
Ansprechpartnerinnen für die Stadt Rendsburg:
Petra Hansmann (A – F)
Britta Rischbieter (G – M)
Christina Ciolkowski (N - Z)
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).
Fristen
Steht Ihnen Wohngeld zu, wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, gezahlt.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Ansprechpartner
Stadt Rendsburg
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo, Di + Do: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Mo: 14:00 – 16:00 Uhr – ohne Termin
Di: 14:00 – 16:00 Uhr – Termin erforderlich
Mi + Fr: geschlossen
Do: 14:00 – 18:00 Uhr – Termin erforderlich
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Energie-Krise das Rathaus am Freitag nur teilweise vor Ort besetzt ist.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein