Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis in allgemeine Fahrerlaubnis beantragen
Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine zivile, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Zuständigkeit
Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde)
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen.
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Regionale Hinweise
Es wird eine Gebühr in Höhe von 48,70 Euro erhoben. Der Führerschein wird an die Meldeanschrift versendet.
Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- ziviler Führerschein (falls vorhanden).
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Gutachten eines Augenarztes,
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Regionale Hinweise
Eine Meldebescheininung ist nur erforderlich, wenn ein Pass eingereicht wird,
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
verwandte Vorgänge
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Sportbootführerschein (SBF)
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Ansprechpartner
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Tel: +49 431 901-2800
Fax: +49 431 901-62004
E-Mail: Fahrerlaubnis[at]kiel.de
Web: www.kiel.de/terminvereinbarung-fahrerlaubnisse
Buchstabe A - B
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+49 431 901-2044
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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