Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
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- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Fahrlehrerlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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