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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Veränderungssperren

Veränderungssperren

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

§§ 14 bis 18 Baugesetzbuch (BauGB)

§§ 14 ff. BauGB

 


Ansprechpartner

Inspektor-Weimar-Weg 17 24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000 Fax: +49 4340 409-329 E-Mail: bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de


Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Herr Christian Jöhnk

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Frau Finja Striezel

Mitarbeiter Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Kontakt herunterladen
+49 4340 409-102
+49 4340 409-329
f.striezel[at]amt-achterwehr.de
Zimmer: 19


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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