Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).
Beschreibung
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (November 2023). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral nach einer Registrierung über das Service-Portal Schleswig-Holstein https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry?id=MELDBESCH erteilt. Die Meldebescheinigung enthält stets folgende Daten:
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
- frühere Namen,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- zum gesetzlicher Vertreter
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Anschrift,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht sowie
- Sterbedatum,
- derzeitige Staatsangehörigkeiten,
- Religionszugehörigkeit,
- frühere Anschriften,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum,
- Familienstand,
- zum Ehegatten oder Lebenspartner
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsname,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Anschriften,
- Sterbedatum,
- zu minderjährigen Kindern
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Anschrift im Inland,
- Sterbedatum,
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
- die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Kosten
Schriftlich: In einfachen Fällen 6,00 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 Euro.
Die elektronische Meldebescheinigung ist unentgeltlich.
erforderliche Unterlagen
Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:
- Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- Brief oder E-Mail
Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.
Ansprechpartner
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Frau Manuela Behrendt
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
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+49 4331 206-1221
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
7
Frau Beate Bellmann
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
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+49 4331 206-1222
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
8
Frau Sandra Looft
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
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+49 4331 206-1224
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
11
Frau Birte Milkus
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
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+49 4331 206-1225
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
5
Frau Doris Reiher
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
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+49 4331 206-1226
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
5
Frau Mareike Reschka
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
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+49 4331 206-1227
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
6
Frau Denise Schütt
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
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+49 4331 206-1222
+49 4331 206-270
Denise.Schuett[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
8
Fachdienst Sozialbüro
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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