Hafenbehördliche Genehmigungen
Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
Beschreibung
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Zuständigkeit
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Fristen
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Kosten
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
Für die Zuständigkeitsauswahl und dieser kommunalen Leistung können wir keinen direkten Ansprechpartner ermitteln.
Die nachfolgenden Ansprechpartner können Ihnen aber gegebenfalls weitere Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Der Bürgermeister
Kopperpahler Allee 5
24119 Kronshagen
Tel: +49 431 58 66 - 0
Fax: +49 431 58 66 - 200
E-Mail: info[at]kronshagen.de
Web: www.kronshagen.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Mail: info@rd-tm.de
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66
Mail: tourismus@rd-tm.de