Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Beschreibung
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Für Kinder:
- bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
- zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah
Für Erwachsene:
- ab 18 Jahren einmal im Jahr
- einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Kurztext
- Sechsmal für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, davon drei im Kleinkindalter.
- erste Untersuchung 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, zweite Untersuchung 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat, dritte Untersuchung 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
- bis zum sechsten Lebensjahr drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen: Die Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U7 gemäß der KinderRichtlinie des G-BA abgestimmt.
- Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht.
- Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen (Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz)
- ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Jahr
- evtl. abweichende Leistungen der Krankenkassen
Regionale Hinweise
Die Reihenuntersuchungen in Schulen und Kindergärten zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen wird in Gruppen angeboten. Die Maßnahmen erstrecken sich insbesondere auf die Untersuchung der Mundhöhle mit der Erhebung des Zahnstatus zur Früherkennung von Zahnerkrankungen, Kieferfehlstellungen und Erkrankungen des Zahnhalteapperates.
Das Angebot ist für Kinder vorgesehen, die das zwöflte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In Schulen und Behinderteneinrichtungen, in denen das durchschnittliche Kariesrisiko der Schüler*innen überproportional hoch ist, werden die Maßnahmen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt.
Erziehungsberechtigte erhalten eine schriftliche Information über das Untersuchungsergebnis mit individuellen Vorsorge-, Mundhygiene- und Behandlungsempfehlungen. Eine eventuell notwendige Therapie erfolgt durch den Hauszahnarzt oder Kieferothopäden.
Zudem gibt es Sonderaktionen und Programme rund um den Mund, Beratung zur Zahn- und Mundgesundheit, Zahnschmelzhärtung, Ernährungsberatung sowie Elternberatung für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder im Haus der Gesundheit nach Terminvereinbarung.
Zuständigkeit
Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Regionale Hinweise
Sachbereich Zahnärztliche Untersuchungen und Beratungen, Gutachtenwesen, Geschäftsführung AG Jugendzahnpflege
Sachbereich Prävention/Prophylaxe
Kosten
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.
Regionale Hinweise
Unsere Leistungen sind gebührenfrei.
erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)
Rechtsgrundlage
§§ 28 - 29 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
§ 22 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Weitere Informationen
Informationen zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie auf den Internetseiten der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Aktion zahnfreundlich e. V.
zugehörige links siehe unter der Rubrik "Was sollte ich noch wissen"
Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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