Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Ansprechpartner
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Mail: info@rd-tm.de
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66
Mail: tourismus@rd-tm.de