Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Mielkendorfer Weg 2
24113 Molfsee
Tel: +49 4347 72010
Fax: +49 431 720150
E-Mail: info[at]amt-eidertal.de
Web: www.amt-eidertal.de/
Frau Sa. Haß
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen & Umwelt
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+49 4347 7201 397
sa.hass[at]amt-eidertal.de
Frau S. Kühl
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen & Umwelt
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+49 4347 7201 390
s.kuehl[at]amt-eidertal.de
Frau M. Nebendahl
Mitarbeiter Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen & Umwelt
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+49 4347 7201 395
M.Nebendahl[at]amt-eidertal.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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