Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
Wer einen Dienstführerschein besitzt, kann diesen umschreiben lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen, können Sie diesen in eine zivile, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Kosten
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- Dienstführerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- ziviler Führerschein (falls vorhanden).
Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind gegebenenfalls einzelfallabhängig zusätzlich folgende Unterlagen notwendig - für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Gutachten eines Augenarztes,
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung,
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Rechtsgrundlage
§ 27 FeV
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
verwandte Vorgänge
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrerlaubnis: Status der Bearbeitung - Auskunft
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Frau Marie Claußen
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
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+49 4331 202-163
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5. OG
|
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+49 4331 202-283
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Frau Silvia Grudda
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+49 4331 202-264
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533
Frau Jessica Hinz
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533
Frau Cornelia Proplesch
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Zimmer:
517
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