Fahreignung: Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung
Wer eine Begutachtungsstelle für Fahreignung betreiben möchte, benötigt eine Anerkennung.
verwandte Vorgänge
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
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