Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
Wer Schifffahrtsanlagen errichten, ändern oder betreiben möchte, benötigt in den meisten Fällen eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von
- Häfen und Umschlagplätzen und
- Anlegestellen
benötigen Sie in den meisten Fällen eine Erlaubnis (Bewilligung).
Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.
Zuständigkeit
- An den Landesbetrieb Küstzenschutz oder
- den Landesbetrieb Sraßenbau und Verkehr.
Kosten
Die Durchführung von Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 7, 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG),
- Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz) und
- Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
verwandte Vorgänge
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Altenpflegerin / Altenpfleger: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
Ansprechpartner
Breitenburger Straße 37
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 66-0
Fax: +49 4821 66-2714
E-Mail: poststelle[at]sba-iz.landsh.de
Postanschrift: 25510 Itzehoe
Jerusalemsberg 9
23568 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 371-0
Fax: +49 451 371-2124
E-Mail: poststelle[at]sba-hl.landsh.de
Postanschrift: 23509 Lübeck, Hansestadt
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Tel: +49 4841 667-0
Fax: +49 4841 667-115
E-Mail: Poststelle.Husum[at]LKN.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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