Chemikalien: Zertifizierung eines Unternehmens gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen eine Zertifizierung.
Beschreibung
Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, vornehmen, zertifiziert sein müssen.
Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über
- ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
- die erforderliche gerätetechnische Ausstattung
verfügen.
Kurztext
- Unternehmen, die Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vornehmen, müssen in Deutschland zertifiziert sein
- Gilt für Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten
- Zuständig: Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Fristen
- Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Unternehmenszertifizierung zusammen mit den Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen beim Landesamt für Umwelt ein.
- Das Landesamt für Umwelt prüft innerhalb von 3 Monaten Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
- Die Zertifizierung wird Ihnen nach abgeschlossener Überprüfung übermittelt und Sie können mit der Tätigkeit beginnen.
Voraussetzungen
- Ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung)
- Erforderliche gerätetechnische Ausstattung
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Aufnahme der Tätigkeit.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Unternehmenszertifizierung
- Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen
Rechtsgrundlage
§ 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission vom 17. November 2015
Rechtsbehelf
Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
Weitere Informationen
Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)
Dezernat 79 Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de
Tel.: 04347/704-290 oder -370
Fax: 04347/704-602
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen
- Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung), Rechtsdienstleistungsregister
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-370
Fax: +49 4347 704-602
E-Mail: chemikalien[at]lfu.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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