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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung

Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung

Wer Abgrabungen, Abtragungen oder Aufschüttungen vornehmen möchte, benötigt hierfür unter Umständen eine Genehmigung.

Eine Genehmigung für Abgrabungen oder Aufschüttungen erfolgt gemäß § 17 Abs. 1 letzter Halbsatz Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) i. V. m. § 11 a Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG). Demnach bedarf es für Abgrabungen einer Genehmigung der zuständigen Stelle, sofern die betroffene Bodenfläche größer als 1.000 m² ist oder die zu verbringende Menge mehr als 30m³ beträgt.

Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein ist ebenfalls zu beachten, da Abgrabungen, Abtragungen und Aufschüttungen unter Umständen als baugenehmigungspflichtige Maßnahmen einzustufen sind, wenn eine bestimmte Größe überschritten wird.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

 

Es empfiehlt sich frühzeitig vor Beginn der Abgrabung/Aufschüttung bei der zuständigen Stelle Beratung einzuholen.

 

Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen Gebühren in Höhe von 100,00 bis 5.110,00 Euro je nach Umfang des Vorhabens an.

Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung nach § 30 LNatSchG unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.

 

  • Lageplan,
  • Beschreibung der geplanten Abgrabung/Aufschüttung sowie
  • alle weiteren Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, erfragen Sie bitte vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle.

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0 Fax: +49 4331 202-295 E-Mail: info[at]kreis-rd.de Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 905 24758 Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Kaisertraße 10 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0 Fax: +49 4331 202-295 E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift: Postfach 905 Kaiserstraße 8 24758 Rendsburg


Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Herr Alexander Klimek

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-520
+49 4331 202-527
alexander.klimek[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 114

Herr Henning Willers

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 202-304
+49 4331 202-527
henning.willers[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 114


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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