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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt und wollen in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

Wenn Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten, zum Beispiel eine Ausbildung, müssen Sie eine ärztliche Erstuntersuchung machen.

Bei der Untersuchung stellt eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl fest, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Die Erstuntersuchung soll verhindern, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Erstuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit, arbeiten, also für maximal 2 Monate. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schulpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

Kurztext

  • Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren, die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden
  • für die Untersuchung kann die oder der Jugendliche die Ärztin oder den Arzt frei wählen
  • Jugendliche erhalten nach Untersuchung Bescheinigung

 

  • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
  • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
  • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

 

Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

 


Ansprechpartner

Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de

Frau Birte Eggers

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1211
+49 4331 206-270
birte.eggers[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 11

Frau Hevi Hersch

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1222
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 9

Frau Charline Osewald

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1224
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 9

Frau Doris Reiher

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1226
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 5

Frau Mareike Reschka

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1227
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 6

Frau Denise Schütt

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1223
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 8

Frau Melanie Zander

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro

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+49 4331 206-1225
buergerbuero[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 5


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
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Tel.: 04331 66345-10
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Tel.: 04331 66345-66
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