Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen für Arbeits- und Baustellen beantragen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Voraussetzungen:
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.
Verfahrensablauf:
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörden in den:
- Kreisen und kreisfreien Städten,
- Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
- amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern,
- Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt
oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Fristen
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro an. Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
- gegebenenfalls Umleitungsplan.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
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Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Postfach 905 24758 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Herr Michael Steinicke
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
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+49 4331 202-278
+49 4331 202-602
strassenverkehrsbehoerde[at]kreis-rd.de
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5. OG
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Zimmer:
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Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
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14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
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Fachdienst Ordnung und Verkehr
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
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Herr Matthias Galow
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Leiter Fachdienst Ordnung und Verkehr der Stadt Rendsburg
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Fachdienst Ordnung und Verkehr - Gaststätten
Am Gymnasium 4
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Herr Nicolas Link
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst Ordnung und Verkehr Stadt Rendsburg
Fachdienst
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nicolas.link[at]rendsburg.de
Etage:
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Zimmer:
26
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