Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Beschreibung
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Kurztext
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Fristen
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
verwandte Vorgänge
- Antrag auf Genehmigung eines Kleinfeuerwerks
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Ansprechpartner
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Frau Manuela Behrendt
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1221
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
7
Frau Beate Bellmann
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1222
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
8
Frau Sandra Looft
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1224
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
11
Frau Birte Milkus
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1225
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
5
Frau Doris Reiher
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1226
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
5
Frau Mareike Reschka
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1227
+49 4331 206-1249
buergerbuero[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
6
Frau Denise Schütt
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt
Fachbereich - Bürgerdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1222
+49 4331 206-270
Denise.Schuett[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
8
Fachdienst Sozialbüro
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Fon: 0 43 31 / 2 06 - 0
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg
Fon: 0 43 31 / 6 63 - 45 10
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Fon: 0 43 31 / 6 63 - 45 66