Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Eine Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen beantragen
- Gefährliche Hunde - Erlaubnis für die Haltung beantragen
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Nebenwohnung abmelden
- Spielplätze instand halten lassen
Ansprechpartner
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24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Frau Christin Sierck
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Finanzen und Beteiligungsverwaltung
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+49 4331 206-2323
+49 4331 206-272
finanzen[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 1 | Zimmer: 126
Frau Angelika Staack
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Finanzen und Beteiligungsverwaltung
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+49 4331 206-2322
+49 4331 206272
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Zimmer:
Etage: 1 | Zimmer: 127
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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