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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Sozialhilfe beantragen

Sozialhilfe beantragen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann beantragen, wer ihren/seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht durch ihre/seine Rente finanzieren kann.

Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:

  • Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
  • Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren dauerhaft vollständige Erwerbsminderung festgestellt wurde.

Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

  • Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
  • Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
  • Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

 

Keine

 

  • Personalausweis,
  • Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).

 

Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.

Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Was sollte ich noch wissen?

Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.

BMAS - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Deutsche Rentenversicherung - Grundsicherung

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0 Fax: +49 4331 202-295 E-Mail: info[at]kreis-rd.de Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Frau Kathrin Ehrens

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit

Kontakt herunterladen
+49 4331/202-462
+49 4331/202-447
widerspruchsstelle-soziales[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 301


Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de

Postanschrift: Postfach 107 24757 Rendsburg


Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin


Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0 Fax: +49 4331 206-270 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de

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Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin


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Tel: +49 4331 206-0 E-Mail: info[at]rendsburg.de Web: www.rendsburg.de

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Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
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Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
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Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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