Frühförderung Hörgeschädigte
Sollten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung vermuten, sollten Sie dies durch spezielle Hörprüfungsverfahren überprüfen lassen.
Beschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge) spezielle Hörüberprüfungsverfahren. Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Zuständigkeit
An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
erforderliche Unterlagen
- Gelbes Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen,
- Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind,
- Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch eine(n) HNO-Ärztin/Arzt.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können sich direkt anmelden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Ärztekammer Schleswig-Holstein - Arbeitsgruppe Frühförderung
verwandte Vorgänge
- Behinderung / Nachteilsausgleich: Feststellung
- Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Ansprechpartner
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Tel: 0461 85-0
E-Mail: eingliederung[at]flensburg.de
Postanschrift: 24931 Flensburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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