Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Hausnummernvergabe
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg
Tel: +49 461 85-2886
Fax: +49 461 85-1675
E-Mail: stadtplanung[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/stadtundlandschaftsplanung
Postanschrift: 24931 Flensburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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