Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung im Einzelfall beantragen
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
Ansprechpartner
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Fax: 0461 85-2992
E-Mail: ordnungsverwaltung[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/Leben-Soziales/Einwohnerservice/Ordnungsverwaltung
Postanschrift: 24931 Flensburg
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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