Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich)
Wer eine Gaststätte betreibt, dem können jederzeit Auflagen, z.B. zum Gesundheitsschutz, erteilt werden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, können Ihnen jederzeit Auflagen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erteilt werden.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
verwandte Vorgänge
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
- Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Ansprechpartner
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Tel: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
Schleswiger Str. 66
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Fax: 0461 85-2992
E-Mail: ordnungsverwaltung[at]flensburg.de
Web: www.flensburg.de/Leben-Soziales/Einwohnerservice/Ordnungsverwaltung
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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