Straßenreinigung
In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Ansprechpartner
Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0
Fax: +49 4331/8478-30
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de
Postanschrift: Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Herr Bernd Sienknecht
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Fachbereichsleitung
Fachbereich IV
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+49 4331/8478-401
+49 4331/8478-88401
bernd.sienknecht[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
1.OG
|
Zimmer:
22
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331 8478-0
Fax: +49 4331 8478-84
E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.de
Web: www.amt-jevenstedt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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