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Rendsburg

Am Nord-Ostsee-Kanal

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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Eine Beglaubigung bestätigt z.B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:

  • sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
  • wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
  • die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,

sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.

 

Regionale Hinweise

Hinweis für Eheurkunden, Geburtsurkunden und Abstammungsurkunden:   


Diese werden ausschließlich von dem zuständigen Standesamt beglaubigt.  (siehe Urkunde, welches Standesamt dieses erstellt hat)

Wenn eine dieser Urkunden von der Gemeinde Fockbek, dem Amt Fockbek oder dem Amt Hohner Harde erstellt worden ist, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Fockbek hier im Rathaus.

 

Für unser Standesamt benötigen Sie keinen Termin.

 

  • An eine beliebige Behörde des Landes, der Kreise, Gemeinden oder Ämter,
  • an die Behörden der Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit oder
  • an rechtsfähige Anstalten und Stiftungen.

 

Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

 

Regionale Hinweise

2,00 €

 

Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.

Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:

  • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

 

Landesverordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden (Beglaubigungsverordnung)

Beglaubigungsverordnung

 

Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

  • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, zum Beispiel dem Jugendamt) erforderlich ist oder
  • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (zum Beispiel dürfen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden beglaubigt werden).
  • Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden, da diese fortlaufend geführt werden.
    Eine Ausnahme in diesem Fall gibt es nur, wenn die Personenstandsurkunde für die Verwendung im Ausland benötigt wird. (Apostille /Legalisation).
    Es können neue Urkunden bei dem Standesamt angefordert werden, welche diese Urkunde erstmalig ausgestellt hat.

 


Ansprechpartner

Rendsburger Straße 42 24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-01 Fax: 04331 6677-901 E-Mail: k.blunck[at]fockbek.de Web: www.fockbek.de


Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42 24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0 Fax: +49 4331 6677-66 E-Mail: info[at]fockbek.de Web: www.fockbek.de


Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Frau Kirsten Blunck

Mitarbeiter Gemeinde Fockbek

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Kontakt herunterladen
+49 4331 6677-58
+49 4331 6677-958
k.blunck[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 9

Frau Kathleen Grünhagen

Mitarbeiter Gemeinde Fockbek

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Kontakt herunterladen
+49 4331 6677-59
+49 4331 6677-959
k.gruenhagen[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 7/8

Frau Birgit Koch

Mitarbeiter Gemeinde Fockbek

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Kontakt herunterladen
+49 4331 6677-60
+49 4331 6677-960
b.koch[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 7/8

Frau Birgit Ramm

Mitarbeiter Gemeinde Fockbek

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Kontakt herunterladen
+49 4331 6677-61
+49 4331 6677-961
b.ramm[at]fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 6/7


Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0 Fax: +49 4331 202-295 E-Mail: info[at]kreis-rd.de Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift: Postfach 905 24758 Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)

Tourismus & Marketing

Rendsburg Tourismus und Marketing
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-10

Rendsburg Information

Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 66345-66