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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Schleswig-Holstein 2021-2027

Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Schleswig-Holstein 2021-2027

EFRE-Mittel werden zum Beispiel zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie für die Unterstützung der Energiewende und des Aufbaus umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen eingesetzt.

Am 1. Januar 2021 hat die neue EU-Strukturfondsperiode begonnen. Durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden europaweit Programme finanziert, mit denen politische Ziele der Europäischen Union für ein umgesetzt werden soll. Schwerpunkte bilden dabei Innovation sowie Energiewende und Klimawandel.

Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden im Zeitraum 20214-2027 rund 272 Millionen Euro für Vorhabenförderungen in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen. Schwerpunkte der schleswig-holsteinischen EFRE-Strategie sind zielgerichtete Investitionen in eine intelligente, wachstumsorientierte und nachhaltige Infrastruktur sowie in Vorhaben mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung.

Die EFRE-Mittel werden eingesetzt für

  • ein wettbewerbsfähiges und intelligentes Schleswig-Holstein,
  • ein grünes Schleswig-Holstein und
  • ein bürgernahes Schleswig-Holstein.

Das EFRE Programm Schleswig-Holstein 2021-2027 umfasst in diesen drei Schwerpunkten insgesamt 20 Maßnahmen. Eine Übersicht der Programmstruktur und eine kurze Beschreibung der Maßnahmen finden Sie hier:

Maßnahmenübersicht EFRE Programm 2021-2027

 

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.

 

Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder bei den vom Wirtschaftsministerium beauftragten Dienstleistern.

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Wirtschaftsförderung- und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Welche Fristen muss ich beachten?

Derzeit muss nur das Ende der Frist für die Zuschussfähigkeit (31. Dezember 2029) beachtet werden.

Es kann darüber in einzelnen Maßnahmen eine Antragstellung nur zu Stichtagen möglich sein. Details enthalten die Förderrichtlinien und Förderaufrufe.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Da je nach Einzelfall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

 

Für die Förderung mit EFRE-Mitteln sind eine Reihe von Verordnungen, Leitlinien, Regelungen hinsichtlich der Zuschussfähigkeit, Förderrichtlinien, Wettbewerbsausschreibungen und nicht zuletzt das genehmigte Programm EFRE Schleswig-Holstein 2021-2027 zu beachten. Das EFRE Programm 2021-2027 Schleswig-Holstein ist am 29. April 2022 als europaweit erstes EFRE-Programm von der EU-Kommission genehmigt worden.

 

Die Antragstellung ist formgebunden und soll elektronisch erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den

Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-4760 Fax: +49 431 988-4700 E-Mail: poststelle[at]wimi.landsh.de Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html

Postanschrift: 24171 Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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24768 Rendsburg

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