Förderung aus dem ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" beantragen
Wenn Sie die Integration von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Direkt online beantragen:
Förderportal Z-EU-SBeschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am deutschen Arbeitsmarkt fördern. Dies geschieht durch das ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (nachfolgend: WIR-Programm).
Das WIR-Programm hat folgende Zielgruppen:
- Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis
- Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
- Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen
Ziele der Förderung sind:
- die stufenweise und nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung, die Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Zweck des Nachholens eines Schulabschlusses sowie die Begleitung des Übergangs SchuleBeruf der Zielgruppe;
- der Erhalt, die Erhöhung sowie die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
- die strukturelle Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit und Bildung.
Ebenfalls gefördert werden Sie für die
- digitale Ansprache und Erstinformation sowie
- bei Bedarf die Verweisberatung der Zielgruppe, die von den Angeboten vor Ort nur unzureichend erreicht wird.
Sie werden als Projektträger gefördert, der in Kooperations- oder Projektverbünden organisiert ist (in einem Netzwerk).
Art und Umfang:
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro.
Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
- die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
- Anträge zu prüfen,
- Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
- Vorhaben zu prüfen.
Kurztext
- Förderung aus dem ESF PlusProgramm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" Bewilligung
- Förderprogramm für Organisationen, die die Teilhabe von Geflüchteten am Arbeitsmarkt fördern
- Ziele der Förderung
- passgenaue Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration
- der Erhalt, die Erhöhung sowie gegebenenfalls die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit
- strukturelle Maßnahmen für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und Betriebe
- Anträge auf Förderung können stellen:
- juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts
- rechtsfähige Personengesellschaften
- Art und Umfang der Förderung:
- Zuschuss
- bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben
- Höchstbetrag von 4 Millionen Euro
- Beantragung elektronisch über das Förderportal ZEU-S
- Bewilligung durch Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahn-See (DRV KBS)
- richtlinienverantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fristen
Das Förderverfahren für das ESF-Plus Programm WIR ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger (im Kooperations- oder Projektverbund) zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
- Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Aspekte der Eignung und Finanzierung, Bildung und Kooperation des Kooperations- oder Projektverbundes, Qualität des Projektkonzepts, Qualität des Arbeits- und Zeitplans, Verstetigung und Transfer sowie Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Zu Schritt 2:
- Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen
- als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
- als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
- freie und öffentliche Einrichtung,
- Kommune,
- Träger der freien Wohlfahrtspflege,
- sonstiger gemeinnütziger Träger,
- Forschungsinstitut,
- Verband und
- Unternehmen
erforderliche Unterlagen
Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einreichen:
- Kofinanzierungsbestätigung
- Kooperationsvereinbarungen
- Stellenbeschreibungen
- Banknachweis
Rechtsgrundlage
Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i) Verordnung (EU) Nummer 2021/1057
Verordnung (EU) Nummer 2021/1060
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1
Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (BNBest-P-ESF-Bund)
Förderrichtlinie zum WIR-Programm vom 19.04.2022 (BAnz AT 25.04.2022 B2)
Rechtsbehelf
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig
Weitere Informationen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ansprechpartner
53107 Bonn, Stadt
Tel: +49 228 995271053
E-Mail: WIR[at]bmas.bund.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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