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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Gleichstellung der Frau

Gleichstellung der Frau

Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.

Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Kreise, der Gemeinden sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.

Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB) sind auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden Ratsuchenden zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.

 

An das Ministerium für Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Für Fragen zur Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte (GB) beziehungsweise Frauenbeauftragte (FB) Ihres Amtes beziehungsweise Ihrer Gemeinde zur Verfügung.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Gleichstellung von Frauen und Männern

 


Ansprechpartner

Rendsburger Straße 42 24787 Fockbek

Frau Britta Dahnke

Mitarbeiter Gleichstellungsbeauftragte

Kontakt herunterladen
0152 26529674
b.dahnke[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 22



Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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