Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.
Beschreibung
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
- als Sachleistung,
- als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfen zur Gesundheit,
- Hilfe zur Pflege,
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
- Hilfe in anderen Lebenslagen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
erforderliche Unterlagen
- Nachweise zu Einkommen,
- Nachweise zu Belastungen.
Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 27 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Verordnung zur Durchführung des § 82
- Verordnung zur Durchführung des § 90
§§ 27 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
§§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Verordnung zur Durchführung des § 82
Verordnung zur Durchführung des § 90
Ansprechpartner
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
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24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
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Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Fachteam Kita, Schule und Soziales
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0 43 31 / 94 74-29
04331 9474-77
a.hundorf[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
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Zimmer:
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Frau M. Loeck
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Fachteam Kita, Schule und Soziales
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04331 9474-49
04331 9474-77
m.loeck[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
103
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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