Hundesteuer bezahlen
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
Weitere Informationen
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
verwandte Vorgänge
- Elektronische Lohnsteuerkarte
- Gefährliche Hunde - Erlaubnis für die Haltung beantragen
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren
Ansprechpartner
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Frau C. Porsch
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Steuern und Abgaben
Fachbereich I - Finanzen
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0 43 31 / 84 71-18
0 43 31 / 84 71 71
c.porsch[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
2.OG
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Zimmer:
24
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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