Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste benötigen eine gesonderte Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen.
Beschreibung
Diese Fahrberechtigungen berechtigen zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer bestimmten zulässigen Gesamtmasse. Sie können Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste sowie der technischen Hilfsdienste erteilt werden. Sie müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Es werden Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge von 3,5 t bis zu 4,75 t erteilt.
Eine Fahrberechtigung erhalten Sie, wenn
- Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind und
- von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t ausgebildet worden sind und
- nach einer Einweisung in einer Abschlussfahrt von mindestens 45 Minuten Dauer (praktische Prüfung) Ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Zuständigkeit
- An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt, wenn Sie als Mitglied anerkannter Rettungsdienste sowie technischer Hilfsdienste eine Fahrberechtigung benötigen,
- an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn Sie als Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr eine Fahrberechtigung benötigen.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Bescheinigung nach § 1 Abs.2 Satz 3 Fahrberechtigungsverordnung (FahrbVO). Sie erhalten diese nach erfolgter Einweisung und Abschlussfahrt.
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 10 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung - FahrbVO),
- Gesetz zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz - FZG).
Weitere Informationen
Die Fahrberechtigungen dürfen Sie nur im Rahmen der Aufgabenerfüllung der freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nutzen.
verwandte Vorgänge
- Fahrerlaubnis: Namen ändern
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Fahrerlaubnisklassen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union (EU) umschreiben beantragen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
Ansprechpartner
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Der Landrat
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24768 Rendsburg
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Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Frau Silvia Grudda
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517
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