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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)

Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)

Kann die zuständige Stelle einen nachbarschaftlichen Streit nicht schlichten, sollte das Schiedsamt (Gütestelle) eingeschaltet werden.

Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

Schiedsverfahren (Streitschlichtung)

 

An die als Schiedsfrau / Schiedsmann eingesetzte Person in Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Gütestellen in Schleswig-Holstein

 

  • Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO),
  • Landesschlichtungsgesetz Schleswig-Holstein (LschliG).

SchO

LSchliG

 

Schiedspersonen (Schiedsfrauen / Schiedsmänner) werden je nach Region auch als Friedensrichterin / Friedensrichter oder Schlichterin / Schlichter bezeichnet.

Nähere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

 


Ansprechpartner

Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0 E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.de Web: www.buedelsdorf.de/


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 UhrDo. 15.00 bis 17.30 Uhroder nach Vereinbarung

Frau Wittig

Mitarbeiter Bürger- und Sozialbüro

Kontakt herunterladen
+49 4331 355-254
+49 4331 355-377
wittig[at]buedelsdorf.de
Zimmer: Etage: EG | Raum: 7


Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0 Fax: +49 4331 355-377 E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.de Web: www.buedelsdorf.de/


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 UhrDo. 15.00 bis 17.30 Uhroder nach Vereinbarung


Bürger- und Sozialbüro
Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-252 Fax: +49 4331 355-357 E-Mail: buergerbuero[at]buedelsdorf.de Web: www.buedelsdorf.de


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr

Herr Trautmann

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

Sachgebietsleiter
Sachgebiet III

Kontakt herunterladen
+49 4331 355-254
+49 4331 355-38254
trautmann[at]buedelsdorf.de
Etage: EG   |   Zimmer: 5


Der Bürgermeister
Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0 Fax: +49 4331 355-377 E-Mail: internet[at]buedelsdorf.de Web: www.buedelsdorf.de


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr

Frau Doris Höll

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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