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Am Nord-Ostsee-Kanal

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Schulen in freier Trägerschaft

Schulen in freier Trägerschaft

Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft.

Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch „Schulen in freier Trägerschaft" genannt.

Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die „Schulen in freier Trägerschaft“ unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).

Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:

  • Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
  • Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.

 

  • An die Schule (in freier Trägerschaft), wenn es um den Schulbesuch geht,
  • an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um eine Genehmigung oder Anzeige von Schulen (in freien Trägerschaft) geht.

 

Der vollständige Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Ersatzschule ist mit den erforderlichen Unterlagen für Anträge zur Aufnahme des Schulbetriebes zum kommenden Schuljahr (also zum 1. August) spätestens am 31. März eines Jahres beim für Bildung zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein einzureichen. Alle Antragsunterlagen sind bevorzugt ausschließlich elektronisch einzureichen. Bei unvollständig eingereichten Anträgen kann nicht gewährleistet werden, dass die Entscheidung zum von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller geplanten Termin des Schulbeginns erfolgt. Nach dem 01.04. eingegangene Anträge gelten deshalb grundsätzlich als zum darauffolgenden Schuljahr gestellt.

 

  • Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
  • Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.

 

Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.

Privatschulen - Checklisten für die Genehmigung von Ersatzschulen oder Ergänzungsschulen

 

  • Art. 7 Abs. 4, 5 Grundgesetz (GG),
  • §§ 115 - 118 Schulgesetz (SchulG).

Art. 7 GG

§§ 115 ff. SchulG

 

Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

Privatschulen

Gesundheitsfachberufe

 


Ansprechpartner

Prof.-Koopmann-Straße 4 - 6 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 785910 Fax: +49 4331 7859120 E-Mail: ejderskolen[at]skoleforeningen.org

Herr Christian Schlömer

Mitarbeiter Ejderskolen



Herr Dr. Heeg

Mitarbeiter IBAF-Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH FS für Sozialpädagogik (Fachklasse für Gehörlose)




Nobiskrüger Allee 75 24768 Rendsburg
Tel: 04331 1356010 Fax: 04331 1356011 E-Mail: info[at]waldorfschule-rd.de

Frau Lankau-Stolte

Mitarbeiter Neue Waldorfschule Rendsburg


Schleswiger Chaussee 91 24768 Rendsburg
Tel: 04331 868755-0 Fax: 04331 868755-1 E-Mail: service[at]psmh.schule

Frau Daniel

Mitarbeiter Privatschule Mittelholstein gGmbH, Grundschule und Gymnasium


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Stadt Rendsburg

Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg

Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de

Tourismus & Marketing

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Bahnhofstraße 12 – 16
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Im Alten Rathaus
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