Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Sie können aus gesundheitlichen Gründen oder Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren? Dann können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.
Beschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Regionale Hinweise
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist lediglich für die Widerspruchsbearbeitung zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Fristen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie
- volljährig sind und
- entweder
- auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
- die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
- Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
- keine oder keine ausreichenden Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:
- Kopie eines Ausweisdokuments:
- Personalausweis oder
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel
- Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
- Nachweise über Ihr Einkommen:
- Rentenbescheide
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
- Nachweise über vorhandenes Vermögen:
- Sparguthaben
- Lebensversicherung
- Nachweise über Ausgaben:
- Mietvertrag
- Heizkosten
- Unterlagen über Versicherungsbeträge
Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.
Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.
Rechtsgrundlage
Viertes Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage
Weitere Informationen
Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
- vermeiden,
- beseitigen,
- verkürzen oder
- vermindern können.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
- Rente
- Wohngeld
- Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Frau Kathrin Ehrens
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
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+49 4331/202-462
+49 4331/202-447
widerspruchsstelle-soziales[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
|
Zimmer:
301
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Frau Andrea Hahn
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Sozialbüro - Grundsicherung
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+49 4331 206-1521
+49 4331 206-270
andrea.hahn[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 18
Frau Iris Heil
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Sozialbüro - Grundsicherung
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+49 4331 206-1522
+49 4331 206-270
iris.heil[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 17
Frau Anke Manthei
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Sozialbüro - Grundsicherung
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+49 4331 206-1523
+49 4331 206-270
anke.manthei[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 19a
Herr Michael Scheunemann
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Sozialbüro - Grundsicherung
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+49 4331 206-1524
+49 4331 206-270
michael.scheunemann[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 19
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
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24768 Rendsburg
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