Geschwisterermäßigung der Kita-Gebühr beantragen
Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.
Beschreibung
Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.
Kurztext
- Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung
- Übernahme des Elternbeitrags für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig
- Die Kreise und kreisfreien Städte regeln unterschiedlich, ob Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten mitangerechnet werden
- Erforderlich ist, dass die Kinder in einem Haushalt leben
- Ansprechpunkt: Kindertageseinrichtung selbst, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihm bestimmte Ermäßigungsstelle (häufig Standortgemeinde der Kita)
Regionale Hinweise
Kita-Sozialermäßigung - Onlineantrag
Zuständigkeit
An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
Regionale Hinweise
Wohnsitz in Rendsburg
Fristen
Sie stellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.
Voraussetzungen
Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.
- Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
- Diese Kinder leben mit Ihnen in einem Haushalt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.
Regionale Hinweise
Die Ermäßigung erfolgt frühestens zum 1. des Monats, in dem der Antrag eingeht. Für jedes Kita-Jahr (1. August bis 31. Juli) ist ein erneuter Antrag zu stellen.
Kosten
siehe Beitragssatzung der Stadt Rendsburg
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.
Regionale Hinweise
aktuelle Verdienstunterlagen, weitere Unterlagen siehe Antragsformular
Rechtsgrundlage
§ 7 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Regionale Hinweise
- § 25 Kindertagesstättengesetz (KiTaG)
- Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Geschwisterermäßigung und sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
- Gebührensatzung der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten
- Satzung für die städtischen Kindertagesstätten
Weitere Informationen
Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.
Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.
Kitareform 2020 Verbesserungen für Eltern
Kitareform 2020 Fragen und Antworten
Regionale Hinweise
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift: Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Frau Ilka Butenschön
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-506
+49 4331 202-184
kindertagespflege[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
257
Frau Barbara Fischer
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-694
+49 4331 202-184
kindertagesstaette[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
252
Frau Svenja Hehlert
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-608
+49 4331 202-184
kindertagesstaette[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
253
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de
Frau Johanna Dalesch
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Familie
Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1123
+49 4331 206-270
johanna.dalesch[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 46
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de
Tourismus & Marketing
Rendsburg Tourismus und Marketing
Bahnhofstraße 12 – 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-10
Mail: info@rd-tm.de
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Altstädter Markt
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 66345-66
Mail: tourismus@rd-tm.de