Ganztagsschulen Genehmigung und Förderung sowie Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe Förderung beantragen
Ganztagsschulen ergänzen mit ihren Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten den planmäßigen Unterricht. Konzept und Struktur der Ganztagsschulen in SH
Beschreibung
Offene Ganztagsschulen (alle allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren) haben zum Ziel, ergänzend zum planmäßigen Unterricht die Bildungschancen junger Menschen zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Die Angebote der Ganztagsschule sind schulische Veranstaltungen, die unter der pädagogischen Verantwortung der Schule stehen und auf einem auf Dauer angelegten pädagogischen Konzept der Schule basieren, das in enger Abstimmung mit dem Schulträger erarbeitet und von der Schulkonferenz beschlossen wurde. Sie berücksichtigen die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler und legen ein besonderes Augenmerk auf die Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern. Über die Einrichtung von Ganztagsschulen entscheidet der Schulträger. Er beziehungsweise ein von ihm eingesetzter Durchführungsträger führen die Angebote auf der Grundlage des pädagogischen Konzeptes durch. Das pädagogische Konzept ist dem MBWFK zur Genehmigung vorzulegen und muss ebenfalls von der Schulaufsicht sowie vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe befürwortet werden. Die Ganztagsschule verbindet verbindet Unterricht und weitere schulische Veranstaltungen zu einer pädagogischen Einheit, die mindestens an drei Wochentagen sund zusammen mit dem Unterricht täglich jeweils mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Die Anmeldung erfolgt für mindestens ein Schulhalbjahr und ist für diesen Zeitraum verbindlich. Es ist sicherzustellen, dass an Tagen mit Ganztagsbetrieb ein Mittagessen eingenommen werden kann. Unterstützt werden die Offenen Ganztagsschulen von der Serviceagentur Ganztägig lernen, die vom Bildungs- und Sozialministerium sowie von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung getragen wird. Bei den gebundenen Ganztagsschulen ist für alle Schülerinnen und Schüler der Schule die Teilnahme an unterrichtsergänzenden Angeboten in einem festgelegten Rahmen von 34-37 Zeitstunden verpflichtend. Neben den Ganztagsschulen gibt es für den Schulträger in Abstimmung mit der Schule die Möglichkeit, schulische Betreuungsangebote in der Primarstufe einzurichten. Diese können an allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren, die nicht als Offene Ganztagsschule genehmigt sind, mit Zustimmung des Schulträgers, im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses vorgehalten werden. Das Betreuungsangebot ergänzt die verlässliche Schulzeit um einen festen zeitlichen Rahmen und kann mit außerschulischen Kooperationspartner durchgeführt. werden Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig und steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Die Anmeldung erfolgt für ein Schulhalbjahr und ist für diesen Zeitraum verbindlich. Träger von genehmigten Offenen Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten in der Primarstufe können, sofern die Voraussetzungen der geltenden Förderrichtlinie erfüllen, für ihre Angebote eine Landesförderung erhalten.
Fristen
Träger von Offenen Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten in der Primarstufe können jährlich beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK) Förderanträge stellen. Die Termine sind den gültigen Richtlinien zu entnehmen.
Kosten
Für die Angebote der offenen Ganztagsschule und für die Betreuungsangebote in der Primarstufe kann der Schulträger vor Ort unterschiedliche Elternbeiträge erheben.
Für die Teilnahme am Mittagessen können zusätzliche Beiträge erhoben werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (Richtlinie Ganztag und Betreuung)
Richtlinie Ganztag und Betreuung
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesportals Bildung Schleswig-Holstein.
Offene Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein
Aktuelle Informationen zu Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
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24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 2067700
Fax: +49 4331 2067709
E-Mail: Christian-Timm-Schule.Rendsburg[at]schule.landsh.de
Web: ctr-rd.lernnetz.de
Pastor-Schröder-Straße 66 - 68
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 2067200
Fax: +49 4331 2067209
E-Mail: grundschule-obereider.rendsburg[at]schule.landsh.de
Web: schule-obereider.de/
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Mitarbeiter Grundschule der Stadt Rendsburg - Schule Obereider
Eckernförder Straße 58 b - d
24768 Rendsburg
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E-Mail: Gymnasium-Kronwerk.Rendsburg[at]schule.landsh.de
Web: www.kronwerk.lernnetz.de
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Mitarbeiter Gymnasium Kronwerk
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle[at]bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
An der Bleiche 1
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 2067600
Fax: +49 4331 2067609
E-Mail: schule-altstadt.rendsburg[at]schule.landsh.de
Web: www.schule-altstadt.de
Frau Maren Janke
Mitarbeiter Schule Altstadt, Gemeinschaftsschule der Stadt Rendsburg
Aalborgstraße 78 - 84
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 24320
Fax: +49 4331 56975
E-Mail: Schule-Hochfeld.Rendsburg[at]schule.landsh.de
Web: www.schule-hochfeld-rd.lernnetz.de
Frau Koettlitz
Mitarbeiter Schule Hochfeld
Ostlandstraße 44
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 2067000
Fax: +49 4331 2067009
E-Mail: schule-mastbrook.rendsburg[at]schule.landsh.de
Frau Swantje Peters
Mitarbeiter Schule Mastbrook
Ahlmannstrasse 6 - 8
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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