Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zur Errichtung einer Börse beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
- Kommunale Förderung für den Klimaschutz beantragen
- Ladenöffnungszeiten
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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