Spielplätze instand halten lassen
Beschreibung
Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.
Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Gemeinden.
Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (zum Beispiel weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
- Ganztagsschulen Genehmigung und Förderung sowie Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe Förderung beantragen
- Hunde: anmelden / abmelden
- Meldebescheinigung beantragen
- Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
Ansprechpartner
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Tel: +49 4321 61614
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Web: www.wasbek.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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