Förderung im Bereich nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete beantragen
Vorhaben im Bereich nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete können im Rahmen des Landesprogramms Fischerei und Aquakultur bezuschusst werden.
Direkt online beantragen:
Förderung im Bereich nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete beantragenBeschreibung
In folgenden Bereichen können Sie eine Förderung aus dem "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" beantragen:
- die Umsetzung lokaler fischereilicher Entwicklungsstrategien in den Fischwirtschaftsgebieten Schleswig-Holsteins durch die Vorbereitung und Durchführung konkreter Vorhaben;
- die Verwaltung, Begleitung und Evaluierung einer lokalen Entwicklungsstrategie sowie die Sensibilisierung der lokalen Bevölkerung (Managementkosten).
Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.
Kurztext
- Gefördert werden:
- die Umsetzung lokaler fischereilicher Entwicklungsstrategien in den Fischwirtschaftsgebieten Schleswig-Holsteins durch die Vorbereitung und Durchführung konkreter Vorhaben;
- die Verwaltung, Begleitung und Evaluierung einer lokalen Entwicklungsstrategie sowie die Sensibilisierung der lokalen Bevölkerung (Managementkosten).
- Antragsberechtigt sind:
- lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAG);
- Kommunen, kommunale Verbände und Gesellschaften;
- Fischereigenossenschaften und anerkannte Erzeugerorganisationen;
- Unternehmen der Erwerbsfischerei und Aquakultur;
- Beschäftigte des Fischereisektors oder Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, die mit dem Fischereisektor zusammenhängt;
- Vereine, Verbände und weitere anerkannte Zusammenschlüsse des Fischerei- und Aquakultursektors;
- Träger von Einrichtungen zur Förderung des Erhalts des kulturellen Erbes;
- anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen;
- Umwelt- und Naturschutzverbände.
Die Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, wurde noch nicht begonnen.
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Fristen
- Bitte beachten Sie Folgendes: Als Fischwirtschaftsgebiete sind Regionen an der schleswig-holsteinischen Nord- und Ostseeküste ausgewiesen, die maßgeblich durch die Fischerei geprägt sind. Lokale Fischereiaktionsgruppen in mehreren AktivRegionen haben in einem gemeinsamen Prozess fischereiliche Entwicklungsstrategien erstellt, die im Laufe der Förderperiode umgesetzt werden. Eine Antragstellung erfolgt über das Regionalmanagement des jeweiligen Fischwirtschaftsgebiets. Vor Antragstellung ist das Vorhaben von der lokalen Fischereiaktionsgruppe zu beschließen.
- Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.
- Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung.
- Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online. Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Voraussetzungen
- Sie haben mit der Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, noch nicht begonnen.
- Sie sind antragsberechtigt, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine der nachfolgend genannten Organisationsformen handelt:
- lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAG);
- Kommunen, kommunale Verbände und Gesellschaften;
- Fischereigenossenschaften und anerkannte Erzeugerorganisationen;
- Unternehmen der Erwerbsfischerei und Aquakultur;
- Beschäftigte des Fischereisektors oder Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, die mit dem Fischereisektor zusammenhängt;
- Vereine, Verbände und weitere anerkannte Zusammenschlüsse des Fischerei- und Aquakultursektors;
- Träger von Einrichtungen zur Förderung des Erhalts des kulturellen Erbes;
- anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen;
- Umwelt- und Naturschutzverbände
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, für die Sie eine Förderung beantragen wollen.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung
- Beschreibung Ihres Vorhabens
- Investitions- und Finanzierungsplan in Tabellenform
- Sofern sich die Projektlaufzeit über mehrere Jahre erstreckt, sind die Investitions- und Finanzierungspositionen auf die einzelnen Jahre der Förderung zu verteilen.
- Rentabilitätsvorschau für die folgenden drei Jahre
- Wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: aktueller Handelsregisterauszug
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Ansprechpartner
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: poststelle.flintbek[at]llnl.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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