Fernwärmepreise als Wärmenetzbetrieb für Fernwärme melden
Wenn Sie ein Wärmenetz betreiben oder Wärme über ein Wärmenetz an Dritte liefern, müssen Sie Ihre Preisdaten melden.
Beschreibung
Als Betreiber eines Wärmenetzes oder als Lieferant von Wärme sind Sie ab zehn Anschlüssen verpflichtet, eine Meldung über die aktuellen Preisdaten abzugeben.
Für jedes Wärmenetz sind die Preise bei allen vier Verbrauchsfällen anzugeben. Diese Verbrauchsfälle sind:
- 5 kW/ 1800h/ 9.000 kWh
- 8 kW/ 1800h/ 14.400 kWh
- 15 kW/ 1800h/ 27.000 kWh
- 160 kW/ 1800h/ 288.000 kWh
Kurztext
- Meldung der Preisdaten für Fernwärme:
- Betreiber von Wärmenetzen und Wärme-Lieferanten melden Preisdaten (ab 10 Anschlüssen)
- Änderungen müssen spätestens am Tag des Inkrafttretens gemeldet werden
- Preise sind den jeweiligen Verbrauchsfällen zuzuordnen
- Veröffentlichung der Daten im Online-Portal durch die zuständige Stelle
- Zuständige Stelle: Landeskartellbehörde für Energie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Landeskartellbehörde für Energie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (LKartB E)
Fristen
- Bei erstmaliger Meldung registrieren Sie sich zunächst auf dem FernwärmePortal.
- Sie suchen oder ergänzen das jeweilige Netz und tragen die Preise zu den Verbrauchsfällen ein.
- Anschließend speichern Sie Ihre Angaben.
- Damit sind Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen.
Voraussetzungen
Es werden mindestens zehn Anschlüsse beliefert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Preisdaten sind erstmals am 01. Oktober 2025 zu melden. Bei einer Änderung der gemeldeten Preisdaten ist die Änderung spätestens an demjenigen Tag mitzuteilen, an dem die Änderung wirksam wird.
Ansprechpartner
Mercatorstraße 7
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: kartellbehoerde-energie[at]mekun.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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