Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Regionale Hinweise
Die Sporthallenbelegung in den Gemeinden des Amtes wird von den örtlichen Sportvereinen verwaltet.
Bei Fragen zur Belegung der Sporthallen der Stadt Nortorf setzen Sie sich bitte mit dem Sachbearbeiter beim Amt in Verbindung.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)
Tel: +49 4392 40101
Fax: +49 4392 401133
E-Mail: info[at]amt-nortorfer-land.de
Web: www.amt-nortorfer-land.de/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadt Rendsburg
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Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 206-0 (Zentrale)
Mail: info@rendsburg.de
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